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Achim Braner
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Achim Braner gerichtlich und außergerichtlich in- und ausländische Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Er berät seine Mandanten insbesondere in allen Bereichen des Arbeits-, Dienstvertrags- und Betriebsverfassungsrechts sowie bei der Umwandlung und Restrukturierung von Unternehmen. Achim Braner berät Unternehmen regelmäßig im Rahmen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Daneben vertritt er auch Vorstände und Geschäftsführer.
Achim Meier
Achim Meier, Leiter der Service Line Real Estate und Koordinator des Bereichs Real Estate & Infrastructure bei Luther, ist auf privates Bau- und Architektenrecht, Immobilien- und Vergaberecht spezialisiert. Unter anderem zählen Universitäten, Kliniken, Krankenhäuser, Bauunternehmen und institutionelle Bauherren zu seinen Mandanten. Er ist ein bundesweit ausgewiesener Experte für die baubegleitende Beratung bei komplexen Hochbau-, Infrastruktur- und Anlagenbauvorhaben. Als Rechtsanwalt und Immobilienökonom sowie auf Grundlage seiner besonderen Erfahrung bei der erfolgreichen Realisierung komplexer Bauvorhaben begleitet er Projekte in der frühen strategischen Positionierung, der Strukturierung nationaler und internationaler Vergabeverfahren (z. B. Partnerschaftsmodelle), bis hin zur baulichen Fertigstellung. Des Weiteren vertritt er seine Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der strategischen Beratung, der Abwehr und Durchsetzung von Nachtragsforderungen sowie in der Entwicklung von Claim-Strategien.
Achim Pütz
Achim Pütz verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Rechtsberatung deutscher und internationaler Mandanten hinsichtlich traditioneller und alternativer Investmentfonds und ist spezialisiert auf die Konzeption, Dokumentation und den Vertrieb strukturierter Finanzprodukte und Verpackungslösungen. Er berät regulierte und nicht-regulierte institutionelle Investoren hinsichtlich ihrer Anlagen in komplexe alternative Investmentstrukturen, insbesondere Hedge- und Commodity-Fonds, Immobilien- und Infrastrukturfonds sowie auch Debt- und Private Equity-Fonds.
Adrian Freidank
Adrian Freidank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und berät internationale und nationale Mandanten in allen Fragen des IT-, Urheber- und Datenschutzrechts. Zu seinen Spezialgebieten gehören neben dem klassischen IT-Recht, wie IT-Outsourcing, IT-Projekte, E-Commerce, IT-Verträge und Datenschutz, insbesondere die Beratung in IT-Ausschreibungen einschließlich der Erstellung und Verhandlung der erforderlichen EVB-IT Verträgen. Seine Interessen liegen außerdem im Bereich des Property Tech (PropTech) und in der Anwendung der Blockchain-Technologie für offline Anwendungen. Er hält Vorträge und publiziert zu Themen des IT- und Datenschutzrechts, insbesondere zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und zum EVB-IT Vertragsrecht.
Alexander Mönnig
Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Alexander Mönnig ist die umfassende Beratung von in- und ausländischen Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlern in allen Bereichen des Versicherungsaufsichts- und Versicherungsvertragsrechts einschließlich der Produktgestaltung und dem Aufbau von Vertriebsstrukturen sowie im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts. Weitere Tätigkeiten sind insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Versicherern, Versicherungsnehmern und versicherten Personen in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten sowie die Untersuchung der versicherungsrechtlichen Aspekte im Rahmen von Due Diligence Prüfungen. Im Gesellschaftsrecht gehören die laufende Beratung von Geschäftsführern und Vorständen sowie die rechtliche Unterstützung bei Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen sowie bei Unternehmensverkäufen bzw. -käufen (einschließlich W&I-Versicherungslösungen) zu seinen Tätigkeiten. Besondere Expertise besteht bei Dr. Alexander Mönnig u. a. in den Bereichen Lebensversicherung, Restkreditversicherung bzw. Payment Protection sowie in der Sachversicherung in Form des Schutzes gegen Zufallsschäden und der Garantieverlängerung (u. a. für Geräte der Unterhaltungselektronik) nebst den damit verwandten Produkten. Ferner berät er regelmäßig bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich D&O/E&O.
André Große Vorholt
Dr. André Große Vorholt ist auf die Bereiche Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Haftungsrecht und Compliance spezialisiert. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungsverfahren. Außerdem unterstützt er Unternehmen im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen) und im Rahmen von M&A-Transaktionen bei der Aufdeckung von wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken. Schließlich berät Herr Dr. Große Vorholt Unternehmen im Rahmen der Präventivberatung bei der Einführung und Umsetzung effektiver Compliance-Strukturen. Herr Dr. Große Vorholt fungiert bei einigen seiner Mandanten auch als Vertrauensanwalt und Ombudsmann.
Andreas Kloyer
Dr. Andreas Kloyer berät internationale und nationale Investoren (Private Equity Gesellschaften und strategische Investoren) in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie bei der Strukturierung komplexer nationaler und internationaler Finanzierungen. Darüber hinaus verfügt Dr. Andreas Kloyer über große Erfahrung bei der Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien. Er ist mit der Private Equity Branche, UHNW Privatpersonen und Family Offices gut vernetzt. Zudem hält er Aufsichtsratsmandate in internationalen Konzernen, ist ständiger Dozent an Universitäten und verfügt über eine sehr aktive internationale Beratungspraxis, hauptsächlich in den Bereichen Technologie und Mobilität ((Luft-)Raumfahrt).
Andreas Tüxen
Andreas Tüxen berät im Bereich des allgemeinen Kapital- und Personengesellschaftsrechts und vertritt Mandanten in (gerichtlichen) Gesellschafterstreitigkeiten. Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet dabei die rechtliche Beratung beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, bei der Unternehmensgründung sowie bei Unternehmens- und Konzernreorganisationen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung von Gründern und Investoren im Rahmen von Finanzierungen bzw. Gesellschafterein- und -austritten. Neben Urkunden für Privatpersonen befasst sich Andreas Tüxen als Notar im Schwerpunkt mit der Vertragsgestaltung und Beurkundung von Geschäftsanteilsverkäufen, Immobilientransaktionen bzw. Grundstücks-/Wohnungskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen und -umstrukturierungen (insbes. im Wege der Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) sowie Unternehmensverträgen. Informationen zum Datenschutz - notarielle Beauftragung
Andreas Blunk
Dr. Andreas Blunk berät im Transaktionsbereich (M&A) auf Käufer- und Verkäuferseite. Gegenstand der Beratung sind neben nationalen Transaktionen auch Cross-Border-Projekte. Als Notar befasst sich Dr. Andreas Blunk mit der Gestaltung und Beurkundung von Geschäftsanteilsverkäufen, Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -umstrukturierungen, Nachfolgekonstellationen sowie mit Urkunden für Privatpersonen. Zur effizienten Urkundsvorbereitung finden Sie nachstehend standardisierte Datenblätter zum Thema Immobilienkauf, Übergabe und GmbH-Gründung. Diese können Sie im Rahmen der notariellen Beauftragung direkt am Bildschirm ausgefüllt und versendet werden. Anschließend werden die entsprechenden Dokumentenentwürfe gefertigt. - Datenblatt GmbH Gründung - Datenblatt Anteilskauf- und Abtretungsverträge - Datenblatt Gemeinschaftliches Testament, Testament und Erbvertrag - Datenblatt Kaufverträge - Datenblatt Kaufverträge (Englisch) - Datenblatt Übergabeverträge - Datenblatt WEG Teilung - Informationen zum Datenschutz - notarielle Beauftragung
Andreas Mally
Das Spezialgebiet von Andreas Mally ist das private Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerrecht. Im Schwerpunkt berät er Anlagenbau- (u.a. Kraftwerke, Abfallbehandlungsanlagen, Stärkeproduktionsanlagen) und Hochbauprojekte (Wohn- und Gewerbeimmobilien), aber auch Tiefbau- und Infrastrukturprojekte sowie Immobilientransaktionen. Seine Beratung umfasst hierbei insbesondere die Vorstrukturierung des Projekts, Begleitung von Machbarkeits- und Planerwettbewerben, Gestaltung und Begleitung der Ausschreibungsverfahren, Vertragsgestaltung und –verhandlung sowie projektbegleitende Beratung. Er ist Mitglied in der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie regelmäßig als Referent bei Seminaren im Bau-/ Architekten- und Ingenieurrecht, u. a. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), tätig. Zu seinen Mandanten zählen öffentliche und private Bauherrn/ institutionelle Investoren ebenso wie Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen.
Andreas Knaul, LL.M. diap (ENA)
Dr. jur. Andreas Knaul ist Head des Ukraine Desk. Seine Schwerpunkte liegen in der regionalen Koordination für Mittelasien (insbesondere Usbekistan und Kasachstan) sowie des Kaukasus (Aserbaidschan, Georgien und Armenien).
Andreas  Meyer-Landrut
Andreas Meyer-Landrut verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Er betreut vorwiegend Industrieunternehmen in laufender gesellschaftsrechtlicher Beratung, vor allem betreffend gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Compliance, Corporate Governance, Konzern- und mitbestimmungsrechtliche Fragen. Dazu gehören z.B. Kapitalmaßnahmen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Strukturentscheidungen sowie M&A-Transaktionen.
Annekatrin Veit
Dr. Annekatrin Veit ist spezialisiert auf alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen bei M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungswerken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. Sie unterstützt Mandanten bei allen steuerlichen Fragestellungen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Daneben berät sie zu Fragen der gesetzlichen und vertraglichen Insolvenzsicherung und übernimmt die Prozessvertretungen in betriebsrentenrechtlichen Angelegenheiten.
Arnd Becker
Dr. Arnd Becker berät als Rechtsanwalt und betreut als Notar insbesondere Familienunternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Transaktionsberatung und bei der Beratung und Betreuung nationaler und internationaler Umstrukturierungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vertretung in Konfliktfällen, insbesondere in gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafter- und Organhaftungsstreitigkeiten. Als Notar betreut Herr Dr. Becker außerdem Unternehmer und Unternehmen, aber auch Privatleute, im Immobilien-, Erb- und Familienrecht, insbesondere im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Herr Dr. Becker leitet den Fachbereich „Nachfolgeberatung/Familienunternehmen“. Informationen zum Datenschutz - notarielle Beauftragung
Arndt Begemann
Dr. Arndt Begemann berät als Rechtsanwalt und betreut als Notar mittelständische Unternehmen und große Konzerne in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung nationaler und internationaler Restrukturierungen sowie bei der Beratung von Unternehmenskäufen und Joint-Ventures.
Artur Winkler
Beratung von Unternehmen bei Restrukturierungen und Sanierungen Begleitung von Unternehmen bei Eigenverwaltungen Erstellung und Plausibilisierung von Fortführungskonzepten und Liquiditätsplänen Prüfung von Insolvenzantragspflichten und Erstellung von Insolvenzszenarien als Grundlage für Verhandlungen mit Banken und anderen Großgläubigern Abwehr von Organhaftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüchen Beratung von Gesellschaftern und Gläubigern zu Absicherungsmöglichkeiten von Werten und Risiken bei Unternehmenskrisen Dritter oceedings Advising shareholders and creditors on possible ways to secure assets and protect against risks in the event of a business crisis on the part of a third party
Astrid Schnabel
Dr. Astrid Schnabel berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie in angrenzenden Rechtsbereichen. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Restrukturierungen und Personalanpassungen, der Einführung von IT Systemen und im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung bei Betriebsübergängen, Akquisitionen und beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern. Astrid Schnabel vertritt Unternehmen vor Gericht und in Einigungsstellen.
Axel Braun
Inhaltlich sind Schwerpunkte seiner Tätigkeit grenzüberschreitende Projekte, betriebliche Reorganisation sowie andere kollektivrechtliche Vorgänge (Haustarifverträge, Sozialpläne etc.). Er ist Autor und/oder Herausgeber einiger Fachpublikationen und ständiger Fachreferent in diversen Organisationen.
Axel Mühl
Dr. Mühl hat sich auf die Bereiche des Gesellschaftsrechts und des gesellschaftsrechtsnahen Steuerrechts spezialisiert. Hier berät er inländische und ausländische Unternehmen sowie international agierende Unternehmensgruppen in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts unter besonderer Beachtung steuerlicher Fragestellungen. Seine Tätigkeiten umfassen insbesondere die nationale und internationale Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie den Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Prozessführung vor staatlichen Gerichten, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus begleitet er Unternehmen und Unternehmer des gehobenen Mittelstands im Rahmen der geordneten Nachfolgeplanung.
Barbara Schmidt
Dr. Barbara Schmidt berät in immobilienrechtlichen Fragen insbesondere auch für die öffentliche Hand und von dieser gehaltene Wirtschaftsunternehmen. Dies umfasst neben der laufenden Beratung die Begleitung von umfassenden Immobilienprojekten, auch bei der Vergabe und in der Reorganisation und Restrukturierung. Zudem begleitet sie Transaktionen, insbesondere auch im Immobilienbereich. Haftungs- und ausgleichsrechtliche sowie versicherungsrechtliche Fragestellungen in diesen Zusammenhängen gehören dabei ebenfalls zu ihrem Beratungsspektrum.
Bela Jansen
Dr. Bela Jansen verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Beratung in- und ausländischer Mandanten zu (investment-)steuerlichen und regulatorischen Fragen im Bereich Asset Management, sowie bei allen Arten der Fondsanlage. Er berät sowohl Anbieter, als auch institutionelle Investoren, insbesondere steuerrechtlich, bei der Auflage, Strukturierung oder Restrukturierung regulierter und nicht regulierter Investmentfonds und sonstiger Anlageprodukte (Wertpapiere, Immobilien, Zertifikate, Schuldverschreibungen, NPLs, Private Equity, Hedge-Fonds, derivative Instrumente, offene und geschlossene Fonds). Darüber hinaus berät er Initiatoren und Anleger bei der laufenden Besteuerung ihrer Anlagen und bei DE-Investment u. a. im Rahmen von Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Gerichtsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der steuerrechtlichen Beratung bei der Strukturierung und Durchführung von Pensionsvermögen und Pensionsverpflichtungen.
Benjamin Hub
Benjamin Hub ist im Gesellschaftsrecht/M&A, Insolvenzrecht sowie im Bereich der Prozessführung tätig. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die rechtliche Beratung beim nationalen und internationalen Verkauf und Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen sowie einzelner Assets (einschließlich Distressed-Transaktionen), von der rechtlichen Strukturierung, über Due Diligence Prüfungen und Vertragsverhandlungen bis hin zur postakquisitorischen Integration. Hier ist Benjamin Hub insbesondere im maritimen- und Transportsektor tätig. Im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht berät Benjamin Hub Gläubiger und Schuldner bzw. deren Geschäftsführungen bei Sanierungsfragen und Fragen der Insolvenzantragstellung. Eine Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten und bei Fragen der Managerhaftung einschließlich gerichtlicher Vertretung. Benjamin Hub wird empfohlen von Legal 500 und Best Lawyers.
Benjamin Schwenker
Der Schwerpunkt der Beratung von Benjamin Schwenker liegt im Vertriebsrecht, insbesondere im Vertriebskartellrecht. Darüber hinaus berät Benjamin Schwenker auch in den Bereichen Prozessführung sowie Vertragsgestaltung, insbesondere in Bezug auf Vertriebsverträge.
Bernhard Burkert
Bernhard Burkert berät in allen Fragen des öffentlichen Immobilien- und Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Sein Beratungsspektrum umfasst außerdem alle relevanten Nebengebiete, beispielsweise das gebäudebezogene Immissionsschutzrecht sowie denkmal-, straßen- und umweltrechtliche Fragestellungen. Die Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung komplexer Bebauungsplanverfahren, der Zulassung von Bauvorhaben sowie der Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Daneben begleitet Bernhard Burkert Immobilientransaktionen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Due-Diligence-Prüfungen.
Borbala Dux-Wenzel
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M. (Köln/Paris 1) liegen im Bereich von Massenverfahren, großen Einzelverfahren und internationalen Schiedsverfahren. Dazu gehören insbesondere die Prozessvertretung und das Management von Massenverfahren auf Beklagtenseite im Bereich Produkthaftungs-, Kartellschadensersatz-, Kapitalanlage- und Versicherungsrecht.
Boris  Ober
Dr. Boris Ober berät Insolvenzverwalter, Unternehmen und Investoren in allen Fragen der außergerichtlichen und insolvenzrechtlichen Restrukturierung, unter anderem in Konzerninsolvenzen und länderübergreifenden Insolvenzverfahren. Dr. Boris Ober vertritt national und international tätige Unternehmen bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte im Vorfeld bzw. in der Insolvenz ihres Vertragspartners. Besondere Expertise hat Dr. Boris Ober bei der Erstellung von Insolvenzplänen in Eigenveraltungs- und Schutzschirmverfahren.
Caroline Ackermann
Caroline Ackermann berät öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in ganz Deutschland passgenau und lösungsorientiert bei nationalen und EU-Vergabeverfahren (insbesondere VgV-Verfahren) und vertritt diese in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Mehrere Jahre führte Caroline Ackermann eine Vergabestelle bei der Landeshauptstadt München. Sie verfügt daher über ein besonderes Verständnis für die Bedürfnisse öffentlicher Auftraggeber, deren interne Strukturen und Abläufe. Caroline Ackermanns Beratungstätigkeit im Vergaberecht zeichnet sich durch eine ausgewählte Spezialisierung in folgenden Schlüsselbereichen aus: IT-Vergaben: Caroline Ackermann unterstützt und berät Sie effektiv und umfassend in allen Phasen der IT-Beschaffung; von der Beschaffung individueller Softwarelösungen und Cloud-Diensten bis hin zu IT-Outsourcing-Projekten. Planungs- und Bauvergaben: Caroline Ackermann berät Sie umfassend bei der Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie insbesondere bei der Beschaffung von Generalunternehmer- und Totalunternehmerleistungen. Catering-Bereich: Mit einem besonderen Fokus auf den Bereich Food & Beverages unterstützt Caroline Ackermann Sie dabei, den Prozess der Beschaffung von Cateringleistungen zu optimieren und dabei die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Polizei- und BOS-Umfeld: Durch ihre Erfahrungen im Polizei- und BOS-Umfeld berät Caroline Ackermann öffentliche Stellen in Vergabeverfahren zu relevanten Produkten und Dienstleistungen und sorgt für einen effizienten und rechtskonformen Vergabeprozess. Ausgelagerte Vergabestelle: Caroline Ackermann führt für Landkreise, Städte, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber je nach Bedarf vollständig (EU-weit und national) Vergabeverfahren durch. Dadurch werden bestehende Vergabestellen entlastet und Vergabeprozesse optimiert. Geförderte Maßnahmen: Caroline Ackermann berät Aufwandsträger bei der Beantragung und dem Erhalt staatlicher Zuwendungen und Fördermittel, zum Beispiel im Bereich der Schulbaumaßnahmen. Caroline Ackermann ist ansässig am Standort München und berät von dort aus Mandanten in ganz Deutschland. Caroline Ackermann berät in deutscher und englischer Sprache und deckt damit auch internationale Anforderungen ab. Mit Seminaren und praxisorientierten Workshops, die speziell auf die Fragestellungen und Anforderungen der Mandanten zugeschnitten sind, schult Caroline Ackermann öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Dabei legt sie großen Wert darauf, auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen. Ziel ist es dabei, das Vergaberecht nicht nur verständlich zu erklären, sondern den Teilnehmenden anhand eigener Erfahrungen und Anekdoten so lebendig und anschaulich nahezubringen, dass das Lernen allen Beteiligten Spaß macht.
Carsten Andreas Senze
Carsten A. Senze berät IT-Anwender und IT-Unternehmen in allen Fragen der Gestaltung und Verhandlung von komplexen IT-Verträgen und bei Outsourcing-Projekten sowie in den Bereichen IT-Litigation und IT-Compliance. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht (Regulatory & Commercial), Rechtsfragen des E-Commerce, gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht einschließlich der Prozessvertretung. Darüber hinaus referiert er regelmäßig zu den vorgenannten Themen.
Carsten E. Beisheim
Carsten Beisheim berät schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A, insbesondere bei Konzern- und Unternehmensumstrukturierungen sowie bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen im Rahmen von Bieterverfahren. Zudem berät er regelmäßig zu ausgewählten Themen des Energiewirtschaftsrechts, namentlich im Zusammenhang mit der Entflechtung von Netzbetreibern (Unbundling), sowie bei komplexen Outsourcing- und Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Hand. Carsten Beisheim arbeitet daher häufig für Unternehmen der Energiebranche und der öffentlichen Hand sowie für öffentliche Institutionen (Bund, Länder, Gemeinden).
Cédric Müller
Dr. Cédric Müller betreut als Notar und berät als Rechtsanwalt nationale und internationale Konzerne, Finanzinvestoren, mittelständische Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Begleitung nationaler und internationaler Umstrukturierungen sowie bei der Beratung von Unternehmenskäufen und Joint-Ventures.
Christian Zanner
Prof. Zanner berät Auftraggeber bei der Erstellung von Bewerbungs- und Einkaufsbedingungen, übernimmt projektbegleitende Beratung bei komplexen Baumaßnahmen im Rahmen des leistungsbezogenen Ausschreibungskonzeptes und der Vertragsgestaltung, sowie nach Vertragsschluss, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Verzug etc. einerseits sowie die Abwehr von Nachtragsforderungen andererseits. Er berät auch Auftragnehmer bei Vertragsverhandlungen sowie im Rahmen der Baubegleitenden Rechtsberatung vollumfänglich bei der Durchsetzung von Forderungen, wie Forderungen aus gestörtem Bauablauf, Nachträgen etc. Er erstellt Gutachten zu komplexen baurechtlichen Fragestellungen und verfügt über langjährige Erfahrung in anwaltlichen Projektteams und deren Führung. Zudem ist Prof. Zanner als Schlichter und Schiedsrichter tätig.
Christian Horn
Dr. Christian Horn berät deutsche und internationale Unternehmen bei komplexen inländischen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen und Joint Ventures. Darüber hinaus berät er im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen von Unternehmen und bei der Unternehmensnachfolge. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Industrien, insbesondere in regulierten und technologieorientierten Branchen. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Notar ist Dr. Christian Horn auf die Bereiche Gesellschaftsrecht und M&A- sowie Immobilientransaktionen fokussiert.
Christian Kuß
Christian Kuß berät internationale und nationale Mandanten zu Rechtsfragen des Informationstechnologie, Urheber- und Datenschutzrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen, einschließlich Lizenz-, IT-Outsourcing- und IT-Projektverträgen sowie Service Level Agreements. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung im Datenschutzrecht, insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit zukünftiger Datenverarbeitungen sowie die Prüfung und Bewertung der internen Datenschutzorganisation.
Christian Dworschak
Inhaltliche Schwerpunkte in der Beratung von Christian Dworschak sind alle Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Regelmäßig berät er seine Mandanten bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Akquisitionen und Reorganisationsmaßnahmen und führt Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören alle Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung sowie die Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Er vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Christian Dworschak tritt regelmäßig als Referent zu arbeitsrechtlichen Themen bei verschiedenen Veranstaltungen auf.
Christian Burholt
Prof. Dr. Christian Burholt ist Kartellrechtspartner im Berliner Büro und Co-Head der Industriegruppe Health Care & Life Science. Seit mehr als 20 Jahren vertritt er deutsche und internationale Mandanten in Kartell-, Marktmachtmissbrauchs- und Fusionskontrollfällen sowie in Kronzeugenverfahren in Deutschland, der EU und weltweit. Darüber hinaus berät er zur Kartellrechts-Compliance und führt unternehmensinterne Untersuchungen durch und verfügt zudem über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen im Gesundheitsrecht (Phama/MedTech/Health Care/Life Science). Prof. Christian Burholt hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu kartell- und fusionskontrollrechtlichen Themen, häufig mit Bezug zu Health Care & Life Science.
Christian Brauns
Christian Brauns berät im Gesellschaftsrecht (insbesondere in Gesellschafterstreitigkeiten) sowie im Immobilienrecht und im Erbrecht. Zu seinen Mandanten gehören national und international tätige Unternehmen, börsennotierte Konzerne wie Personengesellschaften, Familienunternehmen und Unternehmer. Christian Brauns vertritt in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren.
Christiane Kühn, LL.M. (Hong Kong)
Christiane Kühn bietet Beratungsleistungen im internationalen Handelsrecht, insbesondere zu vertriebsrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im internationalen Insolvenzrecht, wobei sie hauptsächlich Gläubiger berät. Die Kombination beider Rechtsgebiete ermöglicht es ihr, die Handelsbeziehungen ihrer Mandanten stets mit besonderem Fokus auf die Sicherung und Durchsetzung ihrer Forderungen zu betrachten und entsprechend beraten zu können. Sie hat zudem langjährige Prozessführungserfahrung und veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen aus den genannten Gebieten, insbesondere zum Insolvenzanfechtungsrecht. Zu ihren Mandanten zählen sowohl Unternehmen der Branche Anlagen- und Maschinenbau (z.B. aus der Verpackungsindustrie) als auch Energieunternehmen, z.B. wenn es um Fragen rund um den Einkauf und Vertrieb von Photovoltaikanlagen geht. Christiane Kühn ist akkreditierte und geprüfte Incoterms® 2020-Trainerin, Zertifikatsnummer DE/2019-0105. Sie veranstaltet Workshops zu diesem Thema und bietet auch einen Workshop für Gläubiger an.
Christiane Frye
Der Beratungsschwerpunkt von Christiane Frye liegt im Immobilienwirtschaftsrecht. Insbesondere im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie des Facility Managements unterstützt sie Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Zudem berät sie die Mandanten bau- und projektbegleitend.
Christoph von Burgsdorff
Dr. Christoph von Burgsdorff ist spezialisiert auf die Verhandlung und Gestaltung von Handels- und Vertriebsverträgen, gewerblichen Mietverträgen, Kaufverträgen, AGB und Dienstleistungsverträgen. Darüber hinaus vertritt er die Interessen großer und mittelständischer Unternehmen in nationalen und internationalen Prozessen und Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere nach den Regeln der DIS, ICC und LCIA sowie in ad-hoc-Verfahren. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konfliktberatung und im Konfliktmanagement. Seine Industrieschwerpunkte sind Healthcare & Life Science, Textilwirtschaft, Logistik und Anlagenbau sowie Maritime & Shipping. Zu seinen Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Dr. Christoph von Burgsdorff veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen des internationalen Handels und hält bei Industrie- und Branchenverbänden regelmäßig Fachvorträge zu aktuellen vertrags- und haftungsrechtlichen Fragen. Dr. Christoph von Burgsdorff ist von der International Chamber of Commerce (ICC) akkreditierter und geprüfter Incoterms® 2020-Trainer.
Christoph Schauenburg
Christoph Schauenburg berät schwerpunktmäßig Kreditnehmer, Kreditgeber sowie Private Equity Fonds in allen Fragen des Bank- und Finanzrechts. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Strukturierung, Verhandlung und Dokumentation von Konsortialdarlehen, Akquisitions-, Projekt- und Immobilienfinanzierungen sowie Factoring- und Verbriefungstransaktionen. Daneben berät er bei Anleiheemissionen sowie im Zusammenhang mit notleidenden Krediten und bei Restrukturierungen.
Claudia Baur
Claudia Baur ist spezialisiert auf sämtliche Fragen des Handelsrechts, insbesondere was den nationalen und internationalen Bezug und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen anbelangt. Dabei bilden vor allem Einkaufs- und Lieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (sowohl für den B2B- als auch für den B2C-Bereich), Vertriebsverträge sowie Nebenverträge jeglicher Art, z.B. Qualitätssicherungsvereinbarungen und Logistikverträge einen besonderen Beratungsschwerpunkt. Neben der Vertragsgestaltung befasst sich Claudia Baur darüber hinaus mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Der Branchenfokus von Claudia Baur liegt vor allem auf der Automobilzulieferindustrie, der Textilindustrie sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
Cornelia Yzer
Cornelia Yzer berät in- und ausländische Unternehmen bei Mergers & Acquisitions sowie bei regulatorischen Fragestellungen, wobei sie ihre langjährige Erfahrung sowohl in der Industrie als auch in Regierungsämtern in die Beratungstätigkeit einbringt. Ein besonderer Branchenfokus von Cornelia Yzer liegt in den Sektoren Life Science und Digitalwirtschaft. In der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ist Cornelia Yzer Koordinatorin des Bereichs Health Care & Life Science sowie der Arbeitsgruppe Digital Health. Darüber hinaus berät Cornelia Yzer Mandanten in allen Fragen der Forschungsförderung.
Cosima Flock
Frau Flocks anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung in sämtlichen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts und des deutschen und europäischen Kartellrechts (Fusionskontrolle, Missbrauchs- und Bußgeldverfahren).
Daniel Schubmann
Dr. Daniel Schubmann berät bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen (M&A) auf Käufer- und Verkäuferseite sowie im Rahmen von Privatisierungen und Strukturierungen im Bereich Health Care/Public Sector.
Daniel Naumann
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Daniel Naumann liegen in der rechtlichen Begleitung von öffentlichen Auftraggebern bei europaweiten Vergaben, öffentlichen Ausschreibungen und komplexen Beschaffungsvorhaben. Er unterstützt Vergabestellen insbesondere bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, bei der Druchführung von Bietergesprächen, bei der Auswertung von Angeboten und beim Umgang mit Bieteranfragen und -rügen. Zudem umfasst die Beratung von Herrn Naumann insbesondere auch die rechtssichere Umsetzung der E-Vergabe im Bereich der Verfahrensgestaltung und -dokumentation. In diesem Zusammenhang hat er die Abwicklung von mehr als 100 Vergabeverfahren über eine namhafte E-Vergabeplattform betreut. Außerdem ist Daniel Naumann Autor zahlreicher Fachbeiträge in Kommentaren und Zeitschriften u.a. auf dem Gebiet des Vergaberechts.
Daniel Latta
Daniel Latta berät Kreditinstitute zu Fragen des Bankvertragsrechts, insbesondere im Bereich des Verbraucherkreditrechts, des Zahlungsverkehrs sowie der Gestaltung institutstypischer AGB. Er verfügt zudem über eine langjährige und umfangreiche Erfahrung als federführender Prozessanwalt vor staatlichen Gerichten und vertritt seine Mandanten insbesondere in gesellschafts-, bank- und finanzrechtlichen Streitigkeiten.
Daniela Salm
Daniela Salm berät Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Kartellbußgeld-, Kartellschadensersatz-, Fusionskontroll- und Missbrauchsverfahren im In- und Ausland, bei der Gestaltung von Vertriebssystemen sowie bei Kooperationen zwischen Wettbewerbern und Lizenzvereinbarungen. Die Beratung erfolgt dabei auch präventiv (Compliance). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Gestaltung von Subventionen gemäß dem EU-Beihilfenrecht. Daneben berät Frau Salm in allen Fragen des deutschen Handels- und Vertriebsrechts.
Denis Ullrich
Den Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Denis Ullrich bildet die rechtliche Beratung beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen (M&A), bei der Unternehmensgründung und Unternehmens- und Konzernreorganisationen. Seine Tätigkeit umfasst auch Sanierungs- und Krisentransaktionen. Zu den von ihm betreuten Mandanten gehören mittelständische Unternehmen, internationale Konzerne und strategische Investoren verschiedener Branchen sowie Private Equity Häuser und Unternehmer im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Daneben berät Denis Ullrich Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Detlef Mäder
Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht IT-Recht Digitale Infrastruktur
Dietmar Heise
Dietmar Heise berät Großkonzerne und mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen sowie Organe und Führungskräfte in Vertragsangelegenheiten. Schwerpunkte der Tätigkeit sind arbeitsrechtliche Aspekte bei Umstrukturierungen (Betriebsübergang und Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialpläne und Haustarifverträge), andere betriebsverfassungsrechtliche Anliegen und solche aus Tarif- und Arbeitskampfrecht sowie Vorstände, Geschäftsführer und obere Führungskräfte betreffende Angelegenheiten. Weitere Beratungsschwerpunkte liegen in der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung agiler Projekte und Fragen der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich der Abgrenzung zum Drittkräfteeinsatz mittels Werk- oder Dienstverträgen. Im Mitbestimmungsrecht hat Dietmar Heise diverse Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen, deren Abbruch oder Anfechtung begleitet. Der Branchenfokus liegt auf Mobility&Logistics sowie auf Information Tech&Telecommunications.
Doreen König
Doreen König berät schwerpunktmäßig Unternehmen, Investoren und Banken in allen Bereichen des privaten Immobilienwirtschaftsrechts, hauptsächlich im Rahmen von Immobilientransaktionen und -entwicklungen sowie beim Abschluss von Mietverträgen.
Eberhard Vetter
Die Beratungsschwerpunkte von Dr. Eberhard Vetter liegen in der Betreuung börsennotierter Aktiengesellschaften in allen Bereichen des Aktien- und Kapitalmarktrechts, insbesondere in der Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen, der Beratung bei Anfechtungsklagen wie auch in der Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten zu Fragen der Corporate Governance und der Compliance sowie der Beratung bei Fragen der Organhaftung. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Versicherungsaufsichtsrecht. Dr. Eberhard Vetter verfügt über eigene Erfahrungen als Aufsichtsratsmitglied und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zu aktienrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Themen bekannt.
Eckart Petzold
Dr. Eckart Petzold ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und verantwortlich für Luthers Italian Desk. Er berät nationale und internationale Unternehmen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts/M&A und des Handelsrechts mit Schwerpunkt Internationales Vertragsrecht. Er verhandelt in Deutsch, Englisch, Italienisch (vereidigter Übersetzer) und Französisch.
Ekkehard Hübel
Ekkehard Hübel berät zu sämtlichen Fragestellungen im Bereich des Umweltrechts, insbesondere im Immissionsschutz-, Störfall- und Wasserecht. Daneben berät er Unternehmen und die öffentliche Hand im Fördermittelrecht. Im Energierecht bildet die Beratung stromkostenintensiver Unternehmen bei der Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Hübel. Ein weiterer energierechtlicher Schwerpunkt ist die Beratung bei der Inanspruchnahme von Entlastungstatbeständen wie beispielsweise Entlastungen unter den Energiepreisbremsegesetzen oder dem Energiekostendämpfungsprogramm. Weitere Schwerpunkte liegen im Klimaschutzrecht (europäischer und nationaler Emissionshandel, Klimaschutzgesetze auf Landesebene, Recht der erneuerbaren Energien) sowie „Environmental Compliance“. Die Beratung in rechtlichen Fragestellungen zu Zukunftstechnologien wie unbemannten Luftfahrtsystemen gehört ebenfalls zu seinem Beratungsportfolio. Ekkehard Hübel veröffentlicht kontinuierlich zu aktuellen Themen und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Elisabeth Lepique
Elisabeth Lepique ist schwerpunktmäßig in der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Beratung der öffentlichen Hand und deren Gesellschaften sowie der haushalts- und preisrechtlichen Gestaltung von Leistungsbeziehungen bei öffentlichen Aufträgen tätig. Sie kann zudem umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen sowie bei kommunalen Reorganisations- und Beteiligungsprojekten vorweisen. Ihr Fokus liegt auf der gestaltenden Beratung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Entwicklung und Umsetzung von Unternehmenskonzepten und der wirtschaftlichen Optimierung von Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand.
Elisabeth Kohoutek
Elisabeth Kohoutek ist Rechtsanwältin für den Bereich Life Sciences mit Schwerpunkt auf digitale Gesundheit. Elisabeth Kohoutek bietet Mandanten im Pharma- und Gesundheitswesen insbesondere strategische Rechtsberatung an der Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Wissenschaft an. Hier verfügt sie über umfangreiche Erfahrung in relevanten Kernbereichen wie Datenschutz, regulatorische Compliance, Produkthaftung, Telemedizin und Fernbehandlung, Nutzung von Gesundheitsdaten und klinische Forschung.
Eva Maria K. Rütz
Dr. Eva Rütz berät in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, häufig mit internationalem Bezug. Ihr wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt hier bei der Restrukturierung von Unternehmen und im Transaktionsbereich sowie bei der Beratung an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Medizinrecht für Unternehmen der Gesundheitsbranche. Im Bereich des Medizinrechts ist sie auf die wirtschaftsmedizinrechtliche Beratung von sämtlichen Leistungserbringern spezialisiert (Krankenhäuser, Universitätsklinika, Vertragsärzte/MVZ, Apotheker). Sie leitet die Arbeitsgruppe "Stationäre und ambulante Leistungserbringer" zusammen mit Dr. Hendrik Bernd Sehy.
Felix Schill
Felix Schill berät in- und ausländische Kapitalverwaltungsgesellschaften, Asset Manager und institutionelle Investoren (investment-)steuerlich zur Auflage, Strukturierung und Restrukturierung regulierter und nicht regulierter Investmentfonds. Hierbei bringt er insbesondere auch seine Expertise zu (investment-)steuerlichen Implikationen bei Corporate M&A, bei Immobilien und bei erneuerbaren Energien ein. Zudem berät er bei der Strukturierung, der Due Diligence und der steuerlichen Vertragsverhandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Share- oder Asset-Deals. Weiterhin verfügt er über eine umfassende Zusatzkompetenz zu W&I Versicherungen und maßgeschneiderten Tax Liability Versicherungen.
Florian Schulz
Dr. Florian Schulz berät in den Bereichen Mergers & Acquisitions (M&A), im Gesellschaftsrecht, im maritimen Wirtschaftsrecht sowie im Fondsrecht. Im Bereich M&A gehören die Durchführung von Due Diligence Untersuchungen, die Beratung im Transaktionsprozess sowie die Erstellung und Verhandlung von Verträgen einschließlich Joint Venture Verträgen zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Beratungsschwerpunkte im Bereich des Gesellschaftsrechts sind nationale und internationale Restrukturierungen und Reorganisationen. Im Fondsbereich berät Dr. Florian Schulz u.a. Schiffs-, Immobilien-, Container- und erneuerbare Energienfonds. Herr Dr. Schulz hat in seinen Beratungsbereichen über 200 Prozesse geführt, insbesondere Post-M&A Prozesse, Prozesse bezüglich Gesellschafterstreitigkeiten sowie Bank- und Kapitalmarktprozesse. Dr. Schulz hält regelmäßig Vorträge zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten von Herrn Dr. Schulz zählen Investoren, Emissionshäuser, Banken, Reedereien, Fondsgesellschaften, Hafenbetreiber und Handelshäuser.
Florian Schwuchow
Florian Schwuchow ist spezialisiert auf die Beratung nationaler und internationaler Mandanten im Bereich des Immobilien- und Immobilienwirtschaftsrechts. Seine Tätigkeit umfasst neben der umfassenden Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts auch die rechtsberatende Begleitung von Immobilientransaktionen. Darüber hinaus berät er bei rechtlichen Fragen des laufenden Asset Managements von Immobilienunternehmen und unterstützt Mandanten bei außergerichtlichen sowie gerichtlichen Streitigkeiten.
Frank Gutsche
Frank Gutsche berät seit langen Jahren schwerpunktmäßig bei Immobilien- und Unternehmenstransaktionen und im Gesellschaftsrecht. Letzteres umfasst insbesondere auch die Beratung bei der Bildung von Joint Ventures (gesellschafts- und vertriebsrechtliche Aspekte) im In- und Ausland. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, aus der Industrie mit Schwerpunkt in den Bereichen Automotive und Maschinenbau ebenso wie Handelsunternehmen und Unternehmen aus dem Finanz- und Dienstleistungs-Sektor. Bei einer großen Zahl seiner Mandanten handelt es sich um ausländische Investoren, die in Deutschland in Immobilien und Beteiligungen investieren oder ihre Geschäftsaktivitäten in Deutschland durch Gründungen oder Akquisitionen starten oder ausweiten.
Frank Seidel
Schwerpunkt von Herrn Dr. Seidel ist die gestaltende Steuerberatung von deutschen und ausländischen Unternehmen. Dazu zählen die steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen, Due Diligence-Untersuchungen, Umstrukturierungen im Konzern und Großimmobilientransaktionen. Herr Dr. Seidel berät auch gemeinnützige Organisationen.
Franz-Rudolf Groß
Franz-Rudolf Groß hat sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das deutsche und europäische Kartellrecht spezialisiert. Er führt regelmäßig Fusionskontrollverfahren vor der EU-Kommission und dem deutschen Bundeskartellamt durch und koordiniert internationale Anmeldepflichten. Er berät Unternehmen aus allen Branchen bei der kartellrechtskonformen Gestaltung ihrer Lieferbeziehungen, bei Kooperationen mit Wettbewerbern und sonstigen Vertragspartnern sowie in Missbrauchsfällen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Verteidigung von Unternehmen in behördlichen Kartellbußgeldverfahren und gegen nachfolgende zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Franz-Rudolf Groß führt unternehmensinterne Schulungen zum Kartellrecht durch, berät bei der Gestaltung kartellrechtlicher Compliance-Programme und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen kartellrechtlichen Fragestellungen. Besondere Branchenexpertise besitzt er im Bereich Energiewirtschaft. Franz-Rudolf Groß hat etliche Vorhaben von Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern kartellrechtlich beraten und ist Mitautor im Praxis-Handbuch „Grundriss zum Energierecht".
Geert Johann Seelig
Dr. Geert Johann Seelig ist Partner im Bereich IP/IT. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung nationaler und internationaler Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, einschließlich der Entwicklung von Anmeldestrategien und Rechtsstreitigkeiten, inbegriffen grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten und Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit Akquisitionen.
Gerd Stuhlmacher
Gerd Stuhlmacher ist Rechtsanwalt für Energierecht und Regulierung und leitet das Münchner Energy Team. Er ist anerkannter Experte im internationalen Geschäft mit Strom-, Gas und LNG. Neben der Strukturierung von Commodity-Transaktionen aller Art hat er sich auf die Compliance mit Marktregeln im Energiehandel spezialisiert. Gerd Stuhlmacher hat daneben umfassende praktische Erfahrungen in Preisanpassungsverfahren, Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen im Energiesektor. Er berät deutsche und internationale Energieunternehmen sowie Investoren, Energy Trader und Börsen.
Gerd-Ulrich Kapteina
Dr. Kapteina ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie auf alle in diesem Zusammenhang zu lösenden Problemstellungen einschließlich Immissionsschutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Projektentwicklern sowie Kommunen in der Beratung im Denkmalschutzrecht sowie im Landschaftsschutzrecht. Zu seinen Mandanten zählen namhafte und engagierte Projektentwicklungsgesellschaften sowie Städte und Gemeinden, Industrieunternehmen und Gewerbebetriebe, Kliniken, Unternehmen des großflächigen Einzelhandels und Grundbesitzer.
Gernot-Rüdiger Engel
Dr. Gernot-Rüdiger Engel hat sich auf nationales, europäisches und internationales Klimarecht (Klimaschutzgesetze, Klimaklagen, Emissionshandel sowie EEG), Umweltrecht in all seinen Facetten (Immissionsschutzrecht, Wasser- und Abfallrecht), Informationszugangsrecht (IFG, UIG und Transparenzgesetze) sowie „Environmental Compliance“ spezialisiert. Seine Beratung ist lösungsorientiert, unternehmerisch geprägt und zukunftsorientiert. Aus letzterem Grund berät er zu allen Rechtsfragen zum Einsatz von Wasserstoff. Auch das Zukunftsthema Drohnen gehört zu seinem Beratungsportfolio. Hier ist er zudem Mitglied in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums. In der Corona-Krise schützt er die Produktion und die Aufrechterhaltung der Lieferketten seiner systemrelevanten in- und ausländischen Mandanten vor infektionsschutzrechtlichen Schließungsverfügungen. Ihm vertrauen börsennotierte Konzerne ebenso wie inhabergeführte und mittelständische Unternehmen aus den Branchen chemische Industrie, Energieversorgung, Holzwerkstoffindustrie, keramische Industrie, Papier-, Pappen- und Kartonindustrie, thermische Abfallbehandlungsanlagen und zahlreiche Verbände. Dr. Gernot-Rüdiger Engel veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen und hält regelmäßig Fachvorträge zu aktuellen umweltrechtlichen Fragestellungen.
Gregor Wecker
Dr. Wecker berät regelmäßig bei M&A Transaktionen, Joint Ventures und Venture Capital Investments. Zu seinen Schwerpunkten im Aktienrecht zählen neben der laufenden Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Begleitung und Unterstützung von Kapitalmaßnahmen und die Vorbereitung und Unterstützung von Hauptversammlungen.
Guido Jansen
Dr. Guido Jansen ist auf das Energie- und Kartellrecht spezialisiert. Im Bereich des Energierechts berät er Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber in allen Fragen der Entgelt- und Zugangsregulierung, der Entflechtung und der Vertragsgestaltung und vertritt sie im Rahmen von Missbrauchsverfahren vor den Regulierungsbehörden und Gerichten. Im Bereich des Kartellrechts umfasst sein Tätigkeitsspektrum neben der Fusionskontrolle auch Kartellbußgeld- und Missbrauchsverfahren sowie die Beratung von Unternehmenskooperationen und die kartellrechtskonforme Gestaltung von Vertriebssystemen.
Guido Dornieden
Guido Dornieden ist auf Prozessführung einschließlich Schiedsgerichtsverfahren vornehmlich im Bereich des allgemeinen Wirtschaftsrechts, der Produkthaftung und des Vertriebsrechts spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von deutschen und ausländischen Unternehmen aus dem Automotive- sowie Maschinenbau-Bereich - sowohl für die Gestaltung von Liefer- und Vertriebssystemen, bei der Abwicklung von Krisen in Zusammenhang mit sicherheitskritischen Produktmängeln als auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen in der Lieferkette. Zudem vertritt er regelmäßig Mandanten in Prozessen wegen Anwalts- und Organhaftung – letzteres dabei in einem Team mit gesellschaftsrechtlich spezialisierten Kollegen.
Guido Wenzel
Guido Wenzel berät Unternehmensinhaber und -leiter in nahezu sämtlichen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen. Beratungsschwerpunkte liegen im Gesellschafterstreit und in der Transaktionsberatung. Darüber hinaus berät Guido Wenzel im Erbrecht. Der Schwerpunkt seiner handelsrechtlichen Beratungsleistungen liegt im nationalen und internationalen Vertriebsrecht. Guido Wenzel ist ein erfahrener Prozessanwalt. Zu seinen Mandanten zählen eine Vielzahl ausländischer Investoren und mittelständische Unternehmen. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland in Rechtsstreitigkeiten über Exportkreditgarantien (sog. „Hermes-Bürgschaften“) und führt für eine norddeutsche Großbank zahlreiche Prozessmandate.
Gunnar Müller-Henneberg
Gunnar Müller-Henneberg berät vorwiegend unterschiedliche Stakeholder in wirtschaftlichen Krisen eines Unternehmens. Dies betrifft die Beratung der Geschäftsführung hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Pflichten, die Beratung von Gesellschaftern und Gläubigern zu Absicherungsmöglichkeiten von Werten und Risiken, sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus solchen Lagen. Der Beratungshorizont reicht von einer Krisenprävention bis zur akuten Beratung bei Insolvenzreife und innerhalb von Insolvenzverfahren. Zu den Mandanten von Gunnar Müller-Henneberg gehören namhafte Family-Offices, die ihm die jeweiligen Problemfälle in den Beteiligungsportfolien anvertrauen.
Hans-Christian Ackermann
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Hans-Christian Ackermann liegt in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Akquisitionen, Restrukturierungen einschließlich Outsourcingmaßnahmen sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dies umfasst die entsprechenden Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Daneben berät er Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte und ist regelmäßig als Referent bei Seminar- und Schulungsveranstaltungen im Bereich des Arbeitsrechts tätig.
Hans-Georg Hahn
Aufgrund von mehr als 20 Jahren Erfahrung im Bereich M&A wird ein breites Spektrum qualifiziert abgedeckt. Inhaltliche Schwerpunkte sind die umfassende Beratung nationaler und internationaler Unternehmenskäufe und -verkäufe für Corporates und mittelständische Familienunternehmen, MBO’s und MBI’s sowie die Durchführung komplexer Due Diligence Prozesse. Bei der Beratung der öffentlichen Hand liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der Strukturierung komplexer wettbewerblicher Bieterverfahren und die Begleitung von Privatisierungen sowie der Bildung strategischer Partnerschaften. In jungen Unternehmen/Startups bekleidet Prof. Dr. Hans-Georg Hahn verschiedene Beiratsfunktionen, begleitet Finanzierungsrunden und verhandelt Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen. Insoweit bilden fachlich das Gesellschaftsrecht (GmbH-Recht, Aktienrecht und Konzernrecht), gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowie die Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und deren steuerliche Aspekte die wesentlichen Arbeitsinhalte von Prof. Dr. Hans-Georg Hahn.
Helmut Janssen
Beratungsschwerpunkt ist das europäische und deutsche Kartellrecht. Dazu zählen insbesondere die präventive Beratung (Compliance) und die Verteidigung gegen Kartell-Vorwürfe, Fusionskontrollverfahren im In- und Ausland, das Prüfen und Gestalten von Vertriebssystem und Kooperationen zwischen Wettbewerbern. Darüber hinaus betreut Dr. Helmut Janssen ein breites Spektrum an Subventions-Fällen (EU-Beihilfenrecht). Internationales Handelsrecht (WTO sowie EU-Antisubventions-/Antidumpingrecht) ist ein weiterer Schwerpunkt innerhalb seiner Beratung. Dr. Helmut Janssen ist erfahren im Umgang mit den EU-Institutionen. Er ist zudem Autor eines Standard-Lehrbuchs zum Kartellrecht (5. Auflage 2015) und zahlreicher Fachartikel zum Kartell- und zum Beihilfenrecht. Gütestelle Kartellrecht Dr. Helmut Janssen ist staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, die sich zur außergerichtlichen Erledigung kartellrechtlich begründeter Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Belieferung etc. anbietet. Das Gütestellenverfahren hat verschiedene Vorzüge. Einigungen vor der Gütestelle sind vollstreckbare Titel.
Hendrik Bernd Sehy
Dr. Hendrik Bernd Sehy berät auf dem deutschen Gesundheitsversorgungsmarkt tätige Unternehmen sowie Investoren beim Markteintritt. Neben der gesellschafts- und medizinrechtlichen Beratung begleitet er in diesem Markt Transaktionsverfahren und Restrukturierungen (bspw. Krankenhausinsolvenzen). Gegenstand seiner Beratung sind dabei insbesondere sog. buy-/build-Verfahren für ambulante Versorger (MVZ). Zu seinen Mandanten zählen etablierte Leistungserbringer (Krankenhausträger, MVZ, größere Arztpraxen und Anbieter von Reha- und Pflegeleistungen), die er zu allen regulatorischen Fragen im Kontext der Errichtung, Zulassung und Finanzierung von Versorgungseinrichtungen sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Vergütungsstreitigkeiten berät. Inländische und ausländische Investoren unterstützt er beim Eintritt in den deutschen Gesundheitsmarkt. Die Beratung der öffentlichen Hand (u. a. Bundesländer, Kommunen und Ärztekammern) bei Strukturmaßnahmen (insbesondere auf dem Krankenhausmarkt) oder anderen regulatorischen Fragestellungen mit Bezug zum Gesundheitswesen sowie die Begleitung sozialrechtlicher Schiedsstellenverfahren stellen weitere Beratungsschwerpunkt von Dr. Hendrik Sehy dar. Dr. Hendrik Sehy leitet zusammen mit Dr. Eva Rütz die Arbeitsgruppe "Stationäre und ambulante Leistungserbringer", die Teil  der Branche Health Care & Life Science von Luther ist.
Henner-Matthias Puppel
Henner-M. Puppel berät schwerpunktmäßig Wirtschaftsunternehmen und die öffentliche Hand in der ganzheitlichen Strukturierung und Durchführung von Projektentwicklungen und komplexen Bauvorhaben. Hierzu zählt die Realisierung als Public Private Partnership (ÖPP/PPP) sowie in anderen öffentlichen Beschaffungsvorhaben (u. a. drittvorfinanzierte Bauvorhaben und Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtung) und allen damit verbundenen Fragen des Vergabe- und Vertragsrechts. Zu den Beratungsfeldern zählt ebenfalls die baubegleitende Rechtsberatung im Rahmen des Umsetzungscontrollings von Bauvorhaben sowie die Vertragsgestaltung und -verhandlung im Bereich des Anlagenbaus (Kraftwerksbau, erneuerbare Energien sowie Industrieanlagen).
Henning Holz
Dr. Henning Holz berät in allen Fragen des Vergaberechts, auch mit Bezügen zu benachbarten Rechtsgebieten wie dem EU-Beihilferecht, Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht oder dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Die Beratungstätigkeit von Dr. Henning Holz konzentriert sich auf die rechtliche Begleitung von öffentlichen Auftraggebern oder Bietern bei EU-Vergaben, öffentlichen Ausschreibungen, komplexen Beschaffungsvorhaben oder strukturierten Bieterverfahren. Er unterstützt Vergabestellen u. a. bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, bei der Auswertung von Angeboten, bei der Dokumentation von Vergabeentscheidungen und beim Umgang mit Bieteranfragen und -rügen. Zudem berät und vertritt er Auftraggeber oder Bieter in Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oder in der Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht. Des Weiteren berät er öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger bei der Beachtung der Vergabevorschriften im Rahmen von Subventionsverhältnissen und bei dem Umgang mit EU-Fördermitteln. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt auch die Begutachtung von vergaberechtlichen Fragestellungen sowie die Durchführung von Inhouse-Schulungen zum Vergaberecht.
Henning Brockhaus
Henning Brockhaus verfügt über langjährige Erfahrung in der investmentrechtlichen und regulatorischen Beratung deutscher und internationaler Mandanten im Bereich Asset Management. Er berät sowohl Anbieter bei der Strukturierung, Auflage und Vertrieb regulierter in- und ausländischer Fonds und sonstiger Anlageprodukte als auch institutionelle Investoren (einschließlich versicherungsaufsichtsrechtlich oder bankaufsichtsrechtlich regulierter Investoren) beim Erwerb solcher Anlageprodukte. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist fortlaufende Unterstützung der Mandanten beim Tagesgeschäft in Form der verlängerten Werkbank der Rechtsabteilung.
Herbert Willems
Prof. Dr. Herbert Willems vertritt bei Luther den Bereich des öffentlichen Rechts. Sein Beratungsspektrum leitet sich im Besonderen von den Schwerpunkten ab, denen sein wissenschaftliches Interesse gilt und mit denen er sich in mehr als 30 Jahren am Oberverwaltungsgericht Münster als Richter auseinandergesetzt hat. Dazu gehören unter anderem das Kommunalrecht, das Hochschulrecht, das Recht der anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, namentlich der Kammern, das Berufsrecht der freien Berufe, vor allem der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten, das Prozessrecht, die Rechtsverhältnisse des öffentlichen Dienstes sowie das Verfassungsrecht einschließlich des Wahl- und Staatsorganisationsrechts.
Holger Stappert
Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit konzentrierte sich Dr. Holger Stappert von Beginn an auf das Kartellrecht und beriet Mandanten in bedeutenden Fusionskontroll- sowie Missbrauchs- und Kartellbußverfahren auf deutscher und europäischer Ebene. Seit vielen Jahren berät Dr. Holger Stappert zur Kartellrechts-Compliance und führt unternehmensinterne Untersuchungen durch. Dr. Holger Stappert verfügt aufgrund einer weiteren Spezialisierung über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung auf allen Gebieten des Energierechts sowie im Energievertragsrecht und koordiniert bei Luther den Bereich Energy. Er ist erfahren in der Beratung von Transaktionen sowie in der Vertretung vor Kartell- und Regulierungsbehörden, staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.
Imke Glücks
Imke Glücks ist auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. Ihre Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung (insbesondere Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamente, Erbverträge) die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts (insbesondere Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht) und des Erbrechts (insbesondere Erbschafts-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unternehmensnachfolgeplanung.
Ingo Erberich
Ingo Erberich berät bei Vertragsgestaltungen, insbesondere bei Grundstückskaufverträgen, gewerblichen Mietverträgen sowie Bauverträgen. Seine Tätigkeit umfasst auch Immobilientransaktionen einschließlich der immobilienrechtlichen Due Diligence. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prozessführung im gewerblichen Mietrecht und privaten Baurecht. Zu den Mandanten von Ingo Erberich gehören u. a. ausländische Investoren im Immobilienbereich, Projektentwickler, Bauträger, Sportstättenbetreiber, Versicherungsgesellschaften, Einzelhandelsunternehmen, Industrieunternehmen sowie Unternehmen der Bauwirtschaft.
Ingo Wegerich
Ingo Wegerich verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Kapitalmarktrecht. Er berät Banken und Emittenten umfassend bei Kapitalmarkt- und Derivatetransaktionen (verbriefte und OTC-Derivate) einschließlich angrenzender aufsichtsrechtlicher Fragen. Er ist u. a. spezialisiert auf die Erstellung von Emissionsprogrammen unterschiedlichster Art (u. a. EMTN, Pfandbriefe, strukturierte Schuldverschreibungen) und berät bei der Emission (und Refinanzierung) von Anleihen einschließlich des Listings und der Folgepflichten sowie bei Transaktionen von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinen. Im Hinblick auf die derzeit anstehenden Veränderungen auf europäischer Ebene berät er Marktteilnehmer hinsichtlich der Implementierung von MiFID II, EMIR, PRIIPs, Marktmissbrauchsverordnung und Kapitalmarktunion.
Iris Glönkler
Iris Glönkler berät insbesondere mittlere und große Bauunternehmen in sämtlichen bau- und architektenrechtlichen Fragestellungen von der Vertragsgestaltung über die Baubegleitung bis hin zur prozessualen Geltendmachung von Werklohn oder Mängeln. Aufgrund einer Vielzahl an geführten Bauprozessen hat sie ein großes technisches Verständnis entwickelt, das ihr eine lösungsorientierte Beratung ermöglicht.
Jens Heuer-James
Jens-Uwe Heuer-James berät in allen Rechtsfragen aus dem Bereich "Commercial". Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Gestaltung und Verhandlung komplexer Verträge wie Anlagebauverträge sowie dem Claim-Management. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung zur Produkthaftung und Produktsicherheit mit Spezialthemen wie der CE-Konformitätsbewertung oder der technischen Dokumentation. Zu seinen Mandanten gehören Endhersteller und Zulieferer aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und dem Konsumgüterbereich.
Jens Bock
Jens Bock berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Immobilienwirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht und war u.a. für in- und ausländische Investoren und Projektentwickler tätig.
Jens Röhrbein
Jens Röhrbein verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Steuerrecht, davon über 20 Jahre in der Beratung. Seine steuerrechtliche Beratung erstreckt sich auf das Unternehmenssteuerrecht mit einem Fokus auf den Gesundheitsbereich. Jens Röhrbeins Beratungsspektrum umfasst die Begleitung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und Reorganisationen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Besteuerung der öffentlichen Hand und gemeinnütziger Einrichtungen sowie ihrer Unternehmen und Beteiligungen.
Jens Kaiser
Jens Kaiser ist Experte bei der Beratung ausländischer Immobilieninvestoren und Projektentwickler beim deutschen Markteintritt, mit starkem Industriefokus im Logistikbereich. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen mit Konzernstrukturen u. a. in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Spanien und Italien. Darüber hinaus berät er in Deutschland öffentliche und private Bauherren, aber auch große und mittelständische Bauunternehmen und Planungsbüros. Besondere Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung gestörter Bauabläufe sowie der Gestaltung und Verhandlung komplexer Bau- und Architektenverträge, insbesondere unter Einbindung von Generalunternehmern. Jens Kaiser ist spezialisiert auf die gerichtliche Vertretung in Bausachen und insbesondere von Bauträgern.
Jette Gustafsson
Jette Gustafsson berät ihre Mandanten im internationalen Wirtschaftsrecht, schwerpunktmäßig im Seehandelsrecht, im allgemeinen Transportrecht, (Schienen-, Land- und Lufttransport sowie multimodaler Verkehr) sowie im Speditions- und Logistikrecht. Neben der Gestaltung und der Verhandlung von Verträgen vertritt sie ihre Mandanten auch bei Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten und Schiedsgerichten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung rund um die Digitalisierung in der Schifffahrt.
Joachim Reichenberger
Dr. Joachim Reichenberger verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung grenzüberschreitender Gestaltungen. Neben vermögenden Privatpersonen (darunter zahlreiche bekannte Berufssportler) berät Dr. Reichenberger auch renommierte Unternehmen. Weiterhin begleitet Herr Dr. Reichenberger diverse KVG bei Transaktionen in (investment-)steuerlichen Fragestellungen und Träger der betrieblichen Altersversorgung bei zahlreichen Umstruktierungen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Beratung liegt dabei insbesondere in den Schnittstellenthemen des Steuerrechts zum Arbeits- und (betrieblichen) Sozialversicherungsrecht, bei welcher er auf seine 10-jährige Berufserfahrung als Beamter zurückgreifen kann. Daneben liegt sein weiterer Fokus auf der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung bei sozialverträglichen Personalabbaumaßnahmen, bei welchen er Unternehmen bei der Optimierung von Sozialplänen und deren anschließende Durchführung begleitet. Herr Dr. Reichenberger ist als Dozent bei Dr. Endriss Steuerfachschule tätig.
Joachim Heinemann
Dr. Joachim Heinemann berät seine Mandanten zu sämtlichen Fragen des Unternehmenskaufs. Verkäufer vertritt er insbesondere in Nachfolgesituation oder im Zusammenhang mit Exit-Transaktionen. Auf Käuferseite berät er seine Mandanten bei dem Erwerb geeigneter Zielunternehmen, um langfristige Beteiligungen, Management Buy Outs oder Private Equity Strategien zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird Dr. Joachim Heinemann von seinen Mandanten regelmäßig mit der Durchführung von Due Diligence Untersuchungen und der umfassenden Erstellung sämtlicher relevanten Verträge beauftragt, um das Ziel seiner Mandanten einer strukturierten Transaktion zu realisieren. Er gibt ihnen Sicherheit im Umgang mit den komplexen Themen einer jeden individuellen Transaktion und führt diese zu einer maßgeschneiderten Lösung. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Unternehmenskaufvertrag auch eventuelle Rückbeteiligungen der Verkäufer, Gesellschaftervereinbarungen, Erlösverteilungsvereinbarungen, Treuhandabsprachen, Call- und Put-Optionen, Earn-Out-Regelungen, Vesting, Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen sowie sämtliche hierfür erforderlichen Begleitdokumente. Besondere Expertise hat Dr. Joachim Heinemann im Bereich des Kaufs und Verkaufs von Marketplace-Onlinehändlern. Hier hat er bereits mehrfach beim Erwerb von Amazon FBA-Sellern – auch unter Einsatz von Akquisitionsfinanzierungen – beraten und die Transaktionen gemeinsam mit seinen Mandanten zum Erfolg geführt. Zu den Mandanten von Dr. Joachim Heinemann zählen Finanzinvestoren, strategische Investoren, Unternehmer, Family Offices, Gründer und Manager.
Johannes Becker
Dr. Johannes Becker berät in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen, bei Joint Ventures und gesellschaftsrechtlichen Unternehmensrestrukturierungen. Er verfügt über besondere Erfahrung bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Aus der Begleitung zahlreicher strategischer und institutioneller Investoren bei Investments, Finanzierungsrunden und Exits hat er zudem profunde Einsichten im Bereich Venture Capital und Private Equity gewonnen.
Johannes Klausch
Johannes Klausch unterstützt Start-ups und international tätige Unternehmen dabei, die Chancen der Digitalisierung für sich zu nutzen. An der Schnittstelle zwischen gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz- und IT-Recht in enger Abstimmung mit den anderen Fachbereichen, empfiehlt sich Johannes Klausch als zentraler Ansprechpartner für Gründer und Investoren. Er begleitet seine Mandanten bei der Entwicklung im Bereich E-Commerce und der Rechtelizensierung, bewältigt rechtliche Fallstricke digitaler Geschäftsmodelle und verteidigt Unternehmenswerte in marken- und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Im regelmäßigen Austausch mit dem internationalen Best Friends Netzwerk und den asiatischen Standorten von Luther, koordiniert Johannes Klausch Anfragen mit internationalem Bezug für mittelständische und international aufgestellte Unternehmen. Johannes Klausch ist bei Luther Ansprechpartner für den Bereich Absicherung Intellectual Property und referiert regelmäßig zu den rechtlichen Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung.
Johannes Teichmann
Dr. Johannes Teichmann berät im nationalen und internationalen Handels- und Vertriebsrecht und dem damit verbundenen Vertriebskartellrecht. Er entwirft und verhandelt Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge sowie sämtliche kommerzielle Verträge entlang der Lieferkette, wie Einkaufs- und Liefer-, Service-, Herstellungs-, Logistik- und Anlagenbauverträge und berät zum AGB-Recht. Er unterstützt bei der Gestaltung und Umstrukturierung von Vertriebssystemen sowie bei der Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dr. Johannes Teichmann vertritt Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Er publiziert regelmäßig zu vertriebsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zum AGB-Recht, zu grenzüberschreitenden Verträgen und den Folgen der Beendigung von Vertriebsverträgen.
Johannes  Beermann
Die Beratungsschwerpunkte von der Prof. Dr. Johannes Beermann liegen im Bereich Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Medienrecht, Gesetzgebung, Banken, Kapitalmarkt, Public Finance und Public Affairs.
Jörg Alshut
Dr. Alshut berät Mandanten in allen Fragen des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts sowie des IT-Rechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden dabei der gewerbliche Rechtsschutz, Outsourcing-, ERP- und IT-Projekte, die Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechtsstrategien sowie die Beratung im Zusammenhang mit Lizenz-, (Online-) Vertriebs- und XaaS-Modellen. Er ist zudem ausgewiesener Experte in den Bereichen Datenschutz, IT-Compliance und Glücksspielrecht. Dr. Alshut verfügt über eine lange und erfolgreiche Gerichtspraxis, insbesondere auch im einstweiligen Rechtsschutz. Er hält regelmäßig Vorträge zum IP- und IT-Recht und veranstaltet Workshops und (Praktiker-) Seminare, insbesondere für Mandanten und an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Jörg Rodewald
Prof. Dr. Jörg Rodewald berät in allen Fragen des GmbH-Rechts und Personengesellschaftsrecht (einschließlich Vertretung in Gerichtsverfahren), Unternehmenskäufe und -verkäufe, Mediation in Gesellschafterstreitigkeiten, Haftung von Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten (Prävention und Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen). Er begleitet ferner Unternehmen bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Bewertung von Compliance Management Systemen.
Jörgen Tielmann
Dr. Jörgen Tielmann berät börsen- und nichtbörsennotierte Gesellschaften im Aktien- und Kapitalmarktrecht und begleitet sie bei M&A- und Kapitalmarkttransaktionen. Das Beratungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite des Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrechts. Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Hauptversammlungen, Anfechtungsklagen und M&A-Transaktionen. Er publiziert regelmäßig zu aktienrechtlichen Fragestellungen in Handbüchern und Aufsätzen.
Julian Monden
Julian Monden berät im Bereich Corporate/M&A und Private Wealth, insbesondere zu gesellschafts- und erbrechtlichen Fragestellungen. Julian Monden ist spezialisiert auf die Planung und Umsetzung komplexer Unternehmensnachfolgen und die Strukturierung privater Vermögen. Neben der Errichtung von (Familien-)Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen und Stiftungen stehen insbesondere komplexe Testaments- und Erbvertragsgestaltungen sowie die zivilrechtliche Begleitung lebzeitiger Vermögensübertragungen im Zentrum der Beratung von Julian Monden. Als Mitglied unserer Service Line Corporate/M&A liegt ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Julian Monden auf Restrukturierungen, Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Umwandlungsvorgängen auf nationaler Ebene und im grenzüberschreitenden Kontext, insbesondere im Automotive-Sektor. Darüber hinaus berät Julian Monden im Rahmen des Corporate Housekeeping regelmäßig zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Julian Monden vertritt zudem regelmäßig vermögende Privatpersonen und Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich in erb- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Jürgen Bremer
Dr. Jürgen Bremer berät schwerpunktmäßig sowohl mittelständische Unternehmen als auch Unternehmen der öffentlichen Hand im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsgebiete. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Beratung nationaler und internationaler Restrukturierungen und Sanierungen. Darüber hinaus hat Dr. Bremer in verschiedenen Konstellationen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen begleitet.
Jutta Wittler
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die baubegleitende Beratung, Prozessführung und (inter-)nationale Schiedsgerichtsbarkeit. Zudem ist Jutta Wittler Lehrbeauftragte der Hochschule Biberach. Sie ist Mitherausgeberin der Handbücher Fachanwaltswissen für die Praxis (C. Heymanns Verlag, Köln 2006) und Entwickeln/Planen/Bauen (Werner-Verlag 2010) und seit 2010 Co-Autorin des NJW-Berichtsaufsatzes für das Private Baurecht (BGB und VOB/B) sowie regelmäßige Autorin in verschiedenen Fachzeitschriften im Immobilienbereich.
Karl-Christian Stopp
Die Beratungsleistungen von Dr. Karl-Christian Stopp konzentrieren sich insbesondere auf betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Themen, Bilanzierungsfragen, Prüfungen und Bewertungen.
Karsten Köhler
Karsten Köhler berät Unternehmen der öffentlichen Hand in vergabe- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten bei der Durchführung komplexer Beschaffungsvorhaben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Anlagenbauprojekten im Energiebereich (z. B. Gasturbinen- und Gasmotorenkraftwerke) und der Betreuung der Wohnungswirtschaft bei Großinvestitionen (Neubauprojekte, Breitbandkabelvorhaben, Vergabebetreuung).
Katharina Müller
Katharina Müller begleitet nationale und internationale Unternehmen nicht nur beim digitalen Wandel, sondern berät sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungen, Outsourcing und Personalanpassungsmaßnahmen. Sie hat umfassende Expertise in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit einem besonderen Schwerpunkte im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung von Massenentlassungen, Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen und Sanierungstarifverträgen sowie bei arbeitsrechtlichen Aspekten von Unternehmenstransaktionen. Neben diesem Schwerpunkt berät sie auch zu Vergütungs- und arbeitsrechtlichen Compliance Systemen (Daten-, Arbeitssicherheit, Managerhaftung, Zusammenarbeit mit Subunternehmern und Zulieferern).
Katharina Klenk-Wernitzki
Katharina Klenk-Wernitzki berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in sämtlichen Fragen der zivilprozessualen, schiedsgerichtlichen und alternativen Streitbeilegung. Katharina Klenk-Wernitzki ist spezialisiert auf komplexe innerstaatliche und grenzüberschreitende Streitigkeiten, internationales Zivilprozessrecht und internationale Vollstreckung. Sie hat besondere Expertise in der Lösung von deutsch-chinesischen Streitigkeiten. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Katharina Klenk-Wernitzki liegt in der Führung und Begleitung von Massenverfahren. Sie verfügt über jahrelange und umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung von maßgeschneiderten Legal-Tech-Lösungen zur Führung von Massenverfahren.
Katja Neumüller
Katja Neumüller berät deutsche und europäische Unternehmen, auch Start-ups, bei ihrer globalen Expansion. Sie ist spezialisiert auf die Beratung ihrer Mandanten bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen wie grenzüberschreitende Unternehmenskäufe und -verkäufe, bei der Gründung und dem Auseinandergehen von Joint Ventures, sowie bei gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen zur Schaffung einer effizienten Unternehmens- und Kapitalstruktur innerhalb des Konzerns. Ihre Expertise umfasst dabei insbesondere die Projektstrukturierung und -koordinierung, Due Diligence Prüfungen, Vertragsgestaltungen sowie Vertragsverhandlungen. Ein besonderer Fokus liegt auf grenzüberschreitenden Transaktionen im Asien-Pazifik-Raum, insbesondere China und Indien. Darüber hinaus berät Katja Neumüller ausländische Investoren in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten beim Markteintritt in Deutschland, sei es durch einen Unternehmenszukauf oder durch eine Neugründung. In der Vergangenheit hat sie zudem ausländische Investoren beim Börsengang in Deutschland beraten.
Kay Oelschlägel
Dr. Kay Oelschlägel ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er berät mit seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung und seiner herausragenden Expertise nationale und internationale Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des IT-Rechts, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwarelizenzverträgen mit großen Softwareherstellern (SAP (S/4 HANA) , Microsoft, IBM, Oracle), IT-Outsourcing-Verträgen, Softwareüberlassungsverträgen, IT-Migrationsprojekten und in Vergabeverfahren über IT-Leistungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Datenschutzrecht (u. a. Verhandlung mit den Aufsichtsbehörden (Meldepflichten und Bußgeldverfahren), Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz und Mitbestimmung, E-Health-Datenschutz, Outsourcing und Cloud Computing) und in der Beratung von digitalen Transformationsprojekten. Ergänzende Beratungsfelder sind das E-Commerce-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie der Bereich des Äußerungs- und Presserechts.
Kerstin Belovitzer-Franz
Kerstin Belovitzer-Franz berät nationale und internationale Unternehmen vor allem in den Bereichen Logistik und der Zuliefererindustrie im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie bei den damit zusammenhängenden wirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Kernbereich ihrer Tätigkeit ist die laufende Beratung von Unternehmen im Individualarbeitsrecht, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Kerstin Belovitzer-Franz berät in allen Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung sowie bei der Beendigung von Arbeits-, Anstellungs- und Dienstverträgen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Vertretung von Mandanten vor den Arbeitsgerichten bei streitigen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte ihrer Beratung liegen in der arbeitsrechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen und dem Sozialversicherungsrecht.
Kerstin Gröne
Beratungsschwerpunkte von Kerstin Gröne liegen im Bereich Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht, Restrukturierungen sowie Prozessführung. Sie übernimmt die Koordination von Auslandsprojekten und ist hier Bindeglied zwischen unseren Netzwerkkanzleien und den zentralen Personalabteilungen. Als Mediatorin führt sie Parteien durch ein strukturiertes freiwilliges Verfahren, das Mediationsverfahren, mit dem Ziel einer konstruktiven Beilegung bestehender Konflikte.
Klaus Schaffner
Dr. Klaus Schaffner berät vorwiegend im kommunalen und öffentlichen Wirtschaftsrecht, bei Privatisierungen/M&A, im Beteiligungsmanagement, im juristischen Projektmanagement und Controlling/Vergaberecht sowie bei Restrukturierungen und Sanierungen.
Konrad Adenauer
Dr. Konrad Adenauer ist schwerpunktmäßig in der gesellschaftsrechtlichen Beratung der öffentlichen Hand und deren Gesellschaften tätig. Er kann zudem umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen sowie bei kommunalen Reorganisations- und Beteiligungsprojekten vorweisen. Sein Fokus liegt auf der gestaltenden Beratung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Entwicklung und Umsetzung von Unternehmenskonzepten und der wirtschaftlichen Optimierung von Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus berät er im Energiegesellschaftsrecht sowie bei Transaktionen von EEG-Produktionsanlagen.
Kuuya Josef Chibanguza
Dr. Chibanguza wird oft zur Beratung von Fragen der Minimierung von (Produkt-) Haftungsrisiken im digitalen Kontext (Industrie 4.0) für nationale und internationale Mandanten empfohlen. In der von ihm konzipierten Veranstaltungsreihe "Rechtssicheres Projektmanagement" gibt Dr. Chibanguza regelmäßig Workshops insbesondere zur Risikominimierung im Einkauf und Vertrieb. Zudem berät Dr. Chibanguza nationale und internationale Mandanten im Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht. Besondere Expertise hat Dr. Chibanguza bei der Beilegung von gerichtlichen sowie außergerichtlichen Streitigkeiten erworben. Dies umfasst auch eine Begleitung in Schiedsverfahren. Dr. Chibanguza ist Co-Head der Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik bei Luther. Zudem ist er Direktor des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Hannover. Außerdem ist Dr. Chibanguza Mitherausgeber der "Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft" (ZdiW).
Laura-Jane Williams
Laura-Jane Williams berät nationale und internationale Immobilieninvestoren im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf gewerblicher Immobilien und Immobilienportfolien. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung von Bestandshaltern und Asset Managern zu allen immobilienrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen und Nachtragsmanagement.
Manuel Heide
Die Beratungsschwerpunkte liegen auf dem Immobilienrecht. Diese Tätigkeit umfaßt sowohl die Rechtsberatung auf allen Gebieten des Bau- und Mietrechts (Wohnung und Gewerbe) als auch die notarielle Vertragsgestaltung und Abwicklung von Projekten. Hierzu gehören insbesondere auch Bauträgerobjekte und Aufteilungen bestehender Immobilien.
Marc Peters
Dr. Marc Peters berät börsennotierte und inhabergeführte Unternehmen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, bei Umstrukturierungen, gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und Compliance-Themen. Besondere Schwerpunkte seiner gesellschaftsrechtlichen Beratung bilden das Aktien- und GmbH-Recht, insbesondere die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie die Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten zu Fragen der Compliance, Corporate Governance und Organhaftung. Dr. Marc Peters ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen vornehmlich im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Marc Urlichs
Marc Urlichs ist spezialisiert auf nationale und internationale Unternehmenskäufe und allgemeine gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Beratung, einschließlich Joint Ventures sowie Umstrukturierungs- und umwandlungsrechtlicher Beratung. Er verfügt in diesem Zusammenhang auch über Erfahrungen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften nach der  europäischen Verschmelzungsrichtlinie. Zu den von ihm beratenen Mandanten zählen sowohl internationale Konzerne als auch deutsche Mittelständler sowie kommunale Stadtwerke und Beteiligungsgesellschaften.
Marco Arteaga
Dr. Marco Arteaga befasst sich mit allen Fragestellungen aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV), einschließlich Steuer-, Handels-, Bilanz-, Insolvenz- Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktuariellen, betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Bezüge, die sich im Zusammenhang mit der Einführung oder der Gestaltung betrieblicher Versorgungswerke ergeben. Hinzu kommen alle versorgungsbezogenen Fragestellungen der beteiligten Versorgungsträger und der typischen Finanzierungsinstrumente wie Direktversicherungen, Rückdeckungsversicherungen, Kollektivversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, kommunale, staatliche und kirchliche Zusatzversorgungskassen und  Vertragstreuhandkonstruktionen (CTA).
Marco Jerczynski
Marco Jerczynski berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen vor allem aus der Industrie-, Technologie- und Anlagenbaubranche in außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie in Verfahren vor staatlichen oder Schiedsgerichten. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen hierbei neben dem allgemeinen Wirtschaftsrecht in zivilprozessualen Massenverfahren sowie in baurechtlichen Auseinandersetzungen.
Marco-Marcel Niebuhr
Marco-Marcel Niebuhr berät vorwiegend zu steuerrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunktmäßig begleitet er insbesondere Transaktionen, Vermögensumstrukturierungen und Vermögensnachfolgen aus steuerlicher Sicht.
Marcus Backes
Dr. Marcus Backes berät nationale und internationale Unternehmen und deren Organe in Restrukturierungssituationen, bei Distressed M&A-Transaktionen und in allen Fragen des Insolvenzrechts. Die Vermeidung sowie die Abwehr von Organhaftungsansprüchen sind hierbei nicht nur Teil der umfassenden Beratung von Unternehmen in Krisen, vielmehr stellen sie auch einen selbständigen Teil der Beratungspraxis von Dr. Marcus Backes dar. Sein Beratungsspektrum ist jedoch nicht auf Krisenunternehmen beschränkt, sondern umfasst insbesondere auch die Beratung von Investoren und Gläubigern. Die effektive Durchsetzung von Gläubigerrechten sowie die Vertretung von Gläubigern und Gläubigergruppen in Insolvenzverfahren, einschließlich der Vertretung in (vorläufigen) Gläubigerausschüssen, gehört zu seiner täglichen Beratungspraxis. Er hat verschiedentlich zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen publiziert. Dr. Marcus Backes ist Mitautor des von Richter am BGH Dr. Gerhard Pape und Professor Dr. Christoph Uhländer herausgegebenen Kommentars zum Insolvenzrecht. Buchbare Vorträge (auch als Vortragsreihe mit verschiedenen Modulen) "Einführung in das Insolvenzrecht", Schulungsvortrag für Geschäftsführung, Leiter Finanzen sowie Leiter Vertrieb und Einkauf "Insolvenz und Organhaftung", Schulungsvortrag für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte "Vertrieb und Insolvenz", Schulungsvortrag für Vertriebsmitarbeiter und Geschäftsführungen "Einkauf und Insolvenz", Schulungsvortrag für Einkaufsmitarbeiter und Geschäftsführung "Die Insolvenzanfechtung", Schulungsvortrag für Geschäftsführung, Leiter Finanzen sowie Leiter Vertrieb und Einkauf "German Insolvency Proceedings - Introduction and overview", Training lecture in English
Maresa Hormes
Frau Dr. Hormes berät bei der Gestaltung und Durchführung von Kauf-, Werk-, Werklieferungs- sowie Dienstleistungsverträgen und vertritt unsere Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Beratung liegt im Bereich des Logistik-Rechts, insbesondere im Logistik-Outsourcing. Frau Dr. Hormes ist sowohl Mitglied des Italian Desk als auch der Praxisgruppe Logistik.
Marilen Hilbert
Dr. Marilen Hilbert berät Familienunternehmen und deren Gesellschafter sowie in- und ausländische Konzerne in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind M&A Transaktionen, Umstrukturierungen und Reorganisationen, die Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung von streitigen Gesellschafterauseinandersetzungen. Darüber hinaus berät sie in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ihre Tätigkeit umfasst außerdem die persönliche Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten.
Markus Sengpiel
Dr. Markus Sengpiel berät hauptsächlich Mandanten aus dem IT-, Medien- und Biotechbereich. Für seine Mandanten war er gemeinsam mit weiteren, zum Teil externen Beratern in großen Transaktionen tätig, die eine Vielzahl von Rechtsgebieten umfassten. Dr. Markus Sengpiel ist Autor verschiedener Veröffentlichungen zum Internet- und Verbraucherschutzrecht. Er hält regelmäßig Vorträge zu den Themenbereichen Internet-, Medien-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Martin Kolmhuber
Die Schwerpunkte der Beratungsleistungen liegen im Bereich der (arbeitsrechtlichen) Restrukturierung mit dem Schwerpunkt auf Post Merger Integration sowie auf  betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragestellungen. Im individualrechtlichen Bereich umfasst die Tätigkeit insbesondere die Vertragsgestaltung und die forensische Tätigkeit bei Vertragsbeendigungen.
Martin Zackor
Martin Zackor berät internationale und nationale Investoren in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Private Equity.
Martin Hüwel
Martin Hüwel verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher und internationaler Mandanten im Bereich Asset Management sowie im Investment- und Versicherungsaufsichtsrecht. Er berät sowohl Anbieter bei Strukturierung, Aufsetzung und Vertrieb regulierter sowie nichtregulierter in- und ausländischer Fonds und sonstiger Anlageprodukte als auch institutionelle Investoren (einschließlich versicherungsaufsichtsrechtlich oder bankaufsichtsrechtlich regulierter Investoren) beim Erwerb solcher Anlageprodukte und der Aufsetzung eigener Investitionsplattformen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die aufsichtsrechtliche Beratung im Hinblick auf genehmigungspflichtige Bank- und Finanzdienstleistungen.
Martin Fleckenstein
Dr. Martin Fleckenstein ist Koordinator des Bereichs Real Estate & Infrastructure bei Luther. Er berät Grundstückseigentümer, Investoren, Bauherren und Projektentwickler, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und ihre Verbände sowie die öffentliche Hand mit ihren Unternehmen in Fragen des öffentlichen Bau- und Immobilienrechts, insbesondere der Bauplanungs- und Bauordnungsrechts einschließlich aller relevanten Nebengebiete wie des Denkmal-, Straßen- und einschlägigen Umweltrechts, des besonderen Städtebaurechts, ferner des öffentlichen, v. a. kommunalen Wirtschaftsrechts und Vergaberechts. Das Tätigkeitsspektrum umfasst die Begleitung komplexer Planungs- und Genehmigungsverfahren, den Entwurf und die Verhandlung zum Teil neuartiger städtebaulicher Verträge und Nachbarschaftsvereinbarungen sowie die Vertretung in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Daneben ist der Rat von Dr. Martin Fleckenstein als Experte im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sowie als Gutachter zu Themen mit aktueller rechtspolitischer Bedeutung gefragt.
Martina Ziffels
Martina Ziffels berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Beratung liegt in der Vertragsgestaltung und -verhandlung, z.B. von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsvereinbarungen. Daneben bilden die Gestaltung und Begleitung von Restrukturierungen, das Betriebsverfassungsrecht und die arbeitsrechtlichen Aspekte von Unternehmenstransaktionen weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Martina Ziffels übernimmt regelmäßig die Vertretung vor Arbeitsgerichten bei streitigen Auseinandersetzungen.
Marx  Dauth
Marx Dauth berät vorwiegend Kapitalgesellschaften und ihre Organe im Gesellschafts- und Konzernrecht und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Sein Schwerpunkt liegt in der laufenden gesellschaftrechtlichen Beratung und Betreuung von Geschäftsleiter- und Aufsichtsratsangelegenheiten, insbesondere zu Corporate Governance- und Compliance-Sachverhalten sowie gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Er berät seit vielen Jahren eine große Anzahl von Mandanten aus der Energiebranche und dem Versicherungssektor.
Mathias Mailänder
Dr. Mathias Mailänder berät zu sämtlichen Fragen im Bereich des Umweltrechts. Seine Schwerpunkte liegen im Energie- und Stromsteuerrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, produktbezogenen Umweltrecht, öffentlichen Bau- und Planungsrecht; Immissionsschutzrecht, Verpackungs- und Abfallrecht sowie „Environmental Compliance“. Ferner unterstützt er Unternehmen bei der Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen (ISO 14001, EMAS und ISO 50001). Seine Tätigkeit beinhaltet ebenso die Vertretung von Unternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht. Dr. Mathias Mailänder veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Maximilian Dorndorf
Der Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich IT und Technologie (insbesondere Softwareprojekte, Forschung und Entwicklungsprojekte, Know-How-Schutz und Datenschutz) sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes und Vertriebsrechts (insbesondere Wettbewerbs- und Markenrecht). Besondere Erfahrung besteht bei komplexen (Logistik- / IT-) Outsourcing- und Innovationsprojekten. Dr. Maximilian Dorndorf ist erfahren und geschätzt in internationalen Vertragsverhandlungen, insbesondere bei IT- und Logistikprojekten. Er berät aber auch umfassend in gerichtlichen Auseinandersetzungen (z. B. bei der Verteidigung von werblichen Maßnahmen oder der Verfolgung von Wettbewerbermaßnahmen und Marken- oder Patentverletzungen). Er begleitet Mandanten mit dieser Expertise umfassend in den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Industrie 4.0. Bei Luther koordiniert Dr. Maximilian Dorndorf den Bereich Mobility & Logistics.
Melanie Verstege
Melanie Verstege verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Sie ist spezialisiert auf handelsrechtliche Fragestellungen und berät privatwirtschaftliche Unternehmen insbesondere beim nationalen und internationalen Bezug und Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen sowie bei der außergerichtlichen/gerichtlichen Lösung von Konfliktfällen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Betreuung nationaler und EU-weiter Vergabeverfahren. Hier berät Melanie Verstege öffentliche Auftraggeber oder Bieter bei vielzähligen Fragestellungen zu vergabe- und vertragsrechtlichen Schnittstellen während eines Ausschreibungsverfahrens und unterstützt bei der rechtlichen Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen nach Zuschlagserteilung.
Michael Kunkel
Herr Kunkel berät bei Vertragsgestaltungen, insbesondere bei Immobilienstransaktionen, einschließlich der immobilienrechtlichen Due Diligence, Projektentwicklung, gewerblichen Mietverhältnissen sowie Bauprojekten.
Michael Bormann
Der Beratungsschwerpunkt von Michael Bormann liegt im Bereich von Unternehmenstransaktionen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Des Weiteren berät er zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Corporate Governance sowie der Kapitalaufbringung und -erhaltung. Er verfügt über besondere Expertise in der Beratung in den Bereichen Energy & Infrastructure. Zudem berät er in den Bereichen, Automotive & Industrial und Food & Beverages. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Finanzinvestoren als auch Industrieunternehmen.
Michael Rinke
Turnaround- und Sanierungsberatung Arbeitsrechtliche Unterstützung/Umsetzung bei allen relevanten HR-Themen
Michael Rath
Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln, wo er den Bereich Information Tech & Telecommunications koordiniert. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Er berät nationale und internationale Unternehmen im IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Datenschutz, IT-Outsourcing und bei der Umsetzung von IT-Security und IT-Compliance-Anforderungen. Daneben berät er in Bezug auf das Geschäftsgeheimnisgesetz. Regelmäßig hält er hierzu Seminare und publiziert zu aktuellen Fragen des IT- und Datenschutzrechtes sowie zum GeschGehG. Er ist u.a. Herausgeber und Mitverfasser des im Erich Schmidt Verlag erschienenen Werkes "IT-Compliance. Erfolgreiches Management regulatorischer Anforderungen". Herr Dr. Rath berät auch zur Umsetzung der EBA-Guidelines.
Michael Ebert
Dr. Michael Ebert berät vorwiegend in den Gebieten Vertrieb, Automotive, Maschinen- und Anlagenbau. Zu seinen regelmäßigen Aufgaben gehört die Beratung in vertragsrechtlichen Themen als auch die Einbindung in Commercial Disputes. Darüber hinaus betreut er fortlaufend Organe in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Konfliktberatung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung, Corporate Housekeeping) und berät bei Strukturmaßnahmen (Gesellschaftsneugründung, Joint Ventures).
Michelle Petruzzelli
Michelle Petruzzelli berät zu Rechtsfragen rund um die Themen Informationstechnologie und Datenschutzrecht. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der Erstellung und Verhandlung von IT- Verträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in nationalen und internationalen Unternmehmen und Konzernen, insbesondere mit Blick auf den internationalen Datentransfer. Daneben zählt auch das regelmäßige Schulen der Unternehmensmitarbeiter sowie die Begleitung von Audits und behördlicher Verfahren zu den Schwerpunkten von Michelle Petruzzelli.
Mirjam Weiße
Dr. Mirjam Weiße vertritt Mandanten in Straf- und Bußgeldverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung zu allen Querschnittsthemen mit Bezug zu Compliance und die Durchführung von Internal Investigations. Frau Dr. Weiße befasst sich mit der Einrichtung und Überwachung von Compliance Management und Risk and Internal Control Systemen.
Moritz Mentzel
Dr. Moritz Mentzel berät in- und ausländische Unternehmen im Bereich des Gesellschaftsrechts und bei M&A-Projekten. Am Standort Berlin ist er Ansprechpartner für Start-ups, Gründer und Investoren u. a. im Rahmen von Finanzierungsrunden sowie für mittelständische Unternehmen bei Beteiligungsvorhaben.
Nadine Ceruti
Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Akquisitionen, Restrukturierungen einschließlich Outsourcingmaßnahmen sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Begleitung von Due Diligences Prozessführung vor Gericht
Nicole Bittlingmayer
Nicole Bittlingmayer verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher und internationaler Mandanten im deutschen Investment- und Aufsichtsrecht. Sie berät schwerpunktmäßig bei Zulassungs- und Registrierungsverfahren sowie Vertriebsgenehmigungsverfahren, zur Strukturierung, Auflage, Verwaltung und Auflösung von offenen und geschlossenen Immobilienfonds, bei der Strukturierung und Umsetzung von Service-KVG-Modellen und zu Outsourcing-Themen sowie bei nationalen und internationalen Immobilientransaktionen. Zu ihren Mandanten zählen deutsche und internationale Fondsverwaltungsgesellschaften, Immobilienfonds, Asset Manager, Verwahrstellen und institutionelle Immobilieninvestoren.
Nina Stephan
Nina Stephan berät sowohl nationale wie internationale Mandanten zu allen Fragestellungen in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu ihrem Beratungsfeld zählen insbesondere die Erstellung von Verträgen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, die arbeitsrechtliche Beratung beim Personalabbau sowie die Beratung bei Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der regelmäßigen Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten.
Nina Kristin Scheumann
Nina Kristin Scheumann ist vorwiegend auf das Vergaberecht spezialisiert und berät schwerpunktmäßig öffentliche Auftraggeber und Bewerber/Bieter zu vergaberechtlichen Fragestellungen bei EU-weiten oder nationalen Vergabeprojekten. Zudem hat sie langjährige Erfahrungen in der Beratung und Unterstützung der Auftraggeber- oder Bieterseite in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
Nora Otoo
Frau Dr. Otoo berät zu sämtlichen Stufen der Immobilienentwicklung, beginnend mit der Finanzierungssicherung, dem Grundstückserwerb sowie der Schaffung von Baurecht über die Projektentwicklung und Baubegleitung. Gegenstand der Beratung ist neben der Klärung vergabe- und zuwendungsrechtlicher Fragen die Schaffung der erforderlichen baurechtlichen Rahmenbedingungen und eine interessengerechte Vertragsgestaltung. Ziel ist es, von Anfang an eine Verfahrensstrukturierung zu entwickeln, die durch eine ganzheitliche Betrachtung der zu berücksichtigenden Rechtsgebiete sowie durch innovative und passgenaue Lösungen eine erfolgreiche Projektumsetzung gewährleistet.
Ole-Jochen Melchior
Ole-Jochen Melchior berät und vertritt unsere Mandanten in allen vertrags- und haftungsrechtlichen Fragen. Dabei bildet die Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten einen maßgeblichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Darüber hinaus ist er für unsere Mandanten innerhalb des Außenwirtschaftsrechts in exportkontroll- und embargorechtlichen Fragestellungen tätig.
Oliver Kairies
Die Schwerpunkte der Beratung von Dr. Oliver Kairies liegen in der Betreuung und Koordinierung komplexer wettbewerblicher Bieterverfahren, Privatisierungen und Restrukturierungsprojekten. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellt die Beratung und Koordinierung nationaler und internationaler Unternehmenstransaktionen sowie die sportrechtliche Beratung von Investoren, Sponsoren und Athleten dar. Darüber hinaus ist Dr. Kairies bei Luther Koordinator des Bereichs Health Care & Life Science.
Oliver Krall
Oliver Krall berät auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen und Konzerne bei M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen. Weiterhin betreut Oliver Krall nationale und internationale Mandanten in allen laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, sowie im allgemeinen Handels- und Vertragsrecht. Er ist zudem im Bereich der handels- und gesellschaftsrechtlichen Prozessführung tätig.
Oliver Maaz
Dr. Oliver Maaz ist erfahrener China-Experte, der seit mehr als 15 Jahren ausländische Unternehmen in China umfassend rechtlich berät. Er berät regelmäßig Mandanten in den Bereichen Immobilien- und Baurecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Handelsrecht, Prozessführung und ausländische Direktinvestitionen. Als Autor zahlreicher Publikationen ist Dr. Oliver Maaz auch ein häufiger Referent bei Veranstaltungen zu rechtlichen Fragen in China.
Opheliia Assa
Ofeliia Assa verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung führender deutscher, australischer, europäischer und US-amerikanischer Asset Manager und Kreditinstitute in steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Einhaltung des Solvency II-Regelwerks, der Eigenkapitalverordnung (CRR)/Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) liegt. Sie berät Mandanten zur Gestaltung und Regulierung ausländischer Investmentfonds mit dem besonderen Schwerpunkt Alternative Investments einschließlich Hedgefonds, Infrastruktur- und Immobilieninvestmentfonds, Private Debt-Fonds, Verbriefungen und alternative OGAW. Sie ist äußerst erfahren in der Optimierung von Risikopotenzialen sowie in den Bereichen Regulatory Reporting und Compliance, wo sie internationale Asset Manager und Finanzinstitutionen berät, deren Zielgruppe in Europa regulierte institutionelle Anleger sind.
Paul Schreiner
Paul Schreiner betreut schwerpunktmäßig Restrukturierungsprojekte sowie kollektivrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den betrieblichen Sozialpartnern. Darüber hinaus berät er in Fragen der betrieblichen Altersvorsorge und leistet Beratung bei Transaktionen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Bereich der Konzernumstrukturierung unter mitbestimmungsrechtlichen Aspekten.
Paul Gooren
Dr. Paul Gooren berät insbesondere Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts, unter anderem bei Arbeitsvertragsgestaltungen, Kündigungen, Fragen des Arbeitskampfes und der Mitbestimmung, Compliance, betriebsverfassungsrechtlichen sowie tarifvertraglichen Fragen. Neben der Rechtsberatung umfasst seine Tätigkeit die Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten. Zudem ist er Autor verschiedener Fachpublikationen.
Philip Dohse
Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung von Dr. Philip Dohse sind nationale und internationale Unternehmenskäufe und -verkäufe, die Durchführung komplexer Due Diligence Prozesse als auch MBO/MBI's. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Umstrukturierung und Restrukturierung von Unternehmen. Vor diesem Hintergrund bilden rechtlich die Bereiche Gesellschaftsrecht (GmbH-Recht, Aktienrecht und Konzernrecht sowie Personengesellschaftrecht, insbesondere GmbH & Co. KG's) die wesentlichen fachlichen Arbeitsgebiete. Die meisten seiner Mandanten berät Dr. Philip Dohse seit vielen Jahren. Entsprechend ist er auch im Handels- und Vertriebsrecht und komplexen rechtlichen Verfahren spezialisiert.
Philipp Dietz
Philipp Dietz ist im Bereich Corporate/M&A tätig und hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von zumeist internationalen M&A/Venture Capital Transaktionen und Joint Ventures begleitet. Im Venture Capital Bereich berät er sowohl auf Seite der Investoren als auch der Gründer. Er verfügt über besondere Expertise in der Beratung im Bereich Energy. Länderschwerpunkte von Philipp Dietz sind China und Indien.
Philipp Glock
Philipp Glock strukturiert und verhandelt für nationale und internationale Finanzinvestoren (Venture Capital- und Private Equity-Fonds, Family Offices und Business Angels) sämtliche Formen von Venture Capital und Private Equity Investments. Daneben begleitet er Startups und Gründer von der Gründung bis zum Exit, insbesondere beim Geschäftsaufbau, bei der Optimierung des Geschäftsmodels, bei Beteiligungs- und Finanzierungsrunden und der Beteiligung von Mitarbeitern. Weitere Tätigkeitsbereiche von Philipp Glock sind die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Immobilienfonds, Unternehmerfamilien im Zusammenhang mit klassischen (M&A-) Transaktionen, konzerninternen Umstrukturierungen, Corporate Governance Themen, gerichtliche Auseinandersetzungen und allen laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Philipp Honisch
Dr. Philipp Honisch begleitet deutsche und internationale Unternehmen und Unternehmer durch alle Phasen der Geschäftsentwicklung: Bei der Gründung, der Umstrukturierung, bei Erwerb und Verkauf von Beteiligungen, im Rahmen von Joint Ventures sowie bei der Bewältigung wirtschaftlicher Krisensituationen. Mandanten schätzen ihn dabei als unternehmerisch agierenden „Lotsen“, der sie sprichwörtlich auf Kurs hält. Sie profitieren von seiner Expertise aus der langjährigen Zusammenarbeit mit ausgezeichneten Wirtschaftsanwälten, Insolvenzverwaltern und Notaren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei sogenannten Distressed-Verfahren. Hier profitieren seine Mandanten vor allem von seiner Erfahrung mit der Insolvenzverwaltung. Ebenso berät er bei der Sanierung von Unternehmen, deren Begleitung in die Insolvenz und bei der Verteidigung gegen Haftungsansprüche von Insolvenzverwaltern. Dr. Philipp Honisch ist Mitglied des Luther Italian Desk und berät mit dieser Expertengruppe italienische Mandanten bei Investments in Deutschland. Zudem fungiert er kanzleiweit als Ansprechpartner für Compliance-Fragen zum Transparenzregister. Als Lehrbeauftragter der Universität Duisburg-Essen vermittelt er Studierenden der Wirtschaftswissenschaften die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung und -entwicklung.
Ramona Hubracht
Frau Hubracht verfügt über Erfahrung im Bereich der Besteuerung von internationalen und nationalen Unternehmen, vor allem im Bereich Umsatzsteuer.
Rebecca Romig
Rebecca Romig berät im nationalen und internationalen Handels- und Vertriebsrecht und dem Vertriebskartellrecht. Sie entwirft und verhandelt Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge sowie sämtliche kommerzielle Verträge entlang der Lieferkette, wie Einkaufs- und Liefer-, Service- und Herstellungsverträge. Rebecca Romig berät außerdem zum AGB-Recht. Sie unterstützt bei der Gestaltung und Umstrukturierung von Vertriebssystemen und von Webshops.
Reinhard Willemsen
Neben dem Sanierungs- und Insolvenzrecht (nicht nur im Hinblick auf Schuldner, sondern auch Gläubiger) beschäftigt sich Reinhard Willemsen mit dem Handels- und Vertriebsrecht; dort u. a. mit der Implementierung von Vertriebsstrukturen, der Verhandlung von Liefer- und Vertriebsverträgen sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung, wobei insbesondere Gewährleistungs- und Haftungsfragen einen Schwerpunkt bilden.
Richard Happ
Dr. Happ berät und vertritt Unternehmen und Staaten bei komplexen Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren. Wesentliche Schwerpunkte sind Schiedsverfahren mit staatlicher Beteiligung, insbesondere Investitionsschiedsverfahren, sowie Schiedsverfahren im Energiesektor. Dr. Happ hat in Streitigkeiten aus Gasspeicher- und lieferverträgen, dem Verkauf von Gasnetzen, energierechtlichen Ausgleichsansprüchen, dem Bau von Kraftwerken, Investitionen in Wind- und Solaranlagen, langfristigen Liefer- und Bezugsrechtsverträgen sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kernkraftwerken beraten. Die entsprechenden Schiedsverfahren liefen unter maßgeblichen internationalen Regeln (DIS, ICC, ICSID, SCC, UN-CITRAL) in Frankfurt, Paris, Stockholm, Genf und Washington. Dr. Happ wird auch regelmäßig als Schiedsrichter in Streitigkeiten aus Joint-Venture Verträgen sowie M&A-Transaktionen (post M&A disputes) ernannt. Dr. Happ hat über zwei Dutzend Aufsätze und Bücher zum Thema Schiedsverfahren veröffentlicht.
Robert von Steinau-Steinrück
Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück ist Arbeitsrechtler. Er berät und vertritt gerichtlich Unternehmen und Führungskräfte in Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte sind: Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs und Tarifrecht Restrukturierungen, Personalabbau, Kündigungen Betriebsübergänge und Arbeitsrecht in Transaktionen Mitbestimmung und Compliance sowie Fragen des Arbeitskampfes Vertretung und Beratung von Führungskräften
Rolf Kobabe
Dr. Rolf Kobabe ist spezialisiert im Bereich Aufsichtsrecht, Asset Management und Fonds. Hier berät Dr. Kobabe zu allen aufsichtsrechtlich relevanten Fragen, insbesondere aus dem KWG, ZAG, WpHG, KAGB, VAG, VVG sowie der Gewerbeordnung, und unterstützt seine Mandanten bei allen erforderlichen BaFin-Erlaubnis und Inhaberkontrollverfahren, den spezifischen Organisations- und Verhaltenspflichten sowie bei der Vertragsgestaltung und Dokumentation bei der Auflage und Verwaltung von Publikums- und Spezial-Fonds aller Asset Klassen (einschließlich Krypto-Assets). Seine aufsichtsrechtliche Expertise umfasst auch Fragen zum Geldwäschegesetz (GwG). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bankvertrags-, Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht in allen Facetten. Im Rahmen seiner Tätigkeit berät Dr. Kobabe internationale und nationale Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Asset Manager, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen, Emissionshäuser und Versicherungsunternehmen, aber auch kapitalsuchende bzw. finanz- marktorientierte Mittelständler bis hin zu FinTechs und Start-ups.
Rolf Corsten
Beratungsschwerpunkte von Rolf Corsten liegen in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und Umstrukturierung von Beteiligungen der öffentlichen Hand sowie im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere im kommunalen Abgaben- und Haushaltsrecht sowie im Konzessionsrecht. Im Übrigen verfügt er über langjährige Berufserfahrung u.a. als Rechtsdezernent sowie als Geschäftsführer einer städtischen Grundstücksgesellschaft.
Rut Herten-Koch
Dr. Rut Herten-Koch berät sowohl die öffentliche Hand und ihre Unternehmen als auch private Eigentümer, Investoren, Projektentwickler und Bieter in Vergabeverfahren. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung und Gestaltung komplexer Verfahren – sei es im Bauplanungs- oder im Vergaberecht. Darüber hinaus vertritt sie ihre Mandanten vor den Vergabenachprüfungsinstanzen und den Verwaltungsgerichten.
Ruth-Maria Thomsen
Ruth-Maria Thomsen ist auf die umfassende Beratung in- und ausländischer Mandanten im Rahmen von Immobilientransaktionen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite spezialisiert. Ihre Expertise umfasst die Beratung von Asset als auch Share Deals. Sie berät Sie von der Durchführung der Due Diligence und Strukturierung der Transaktion über die Vertragserstellung und – verhandlung bis zum Vollzug der Transaktion. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Bereich Corporate / M&A verfügt sie über besondere Erfahrungen an der Schnittstelle des Immobilienrechts zum Gesellschaftsrecht sowie der Finanzierung von Transaktionen. Darüber hinaus berät sie im Bereich des gewerblichen Mietrechts und Vertragsmanagements von Bestandsimmobilien.
Sabrina Desens
Sabrina Desens berät sowohl die öffentliche Hand als auch Industrieunternehmen in allen Fragen des öffentlichen Rechts, insbesondere im Umwelt- und Abgabenrecht. Sie konzentriert sich besonders auf den Bereich Abwasser und berät Betreiber industrieller und kommunaler Kläranlagen ebenso wie Industrieunternehmen in allen den Standort betreffenden Rechtsfragen, einschließlich abgaberechtlicher Fragestellungen. Ihre vertiefte Branchenkenntnis und hervorragende Vernetzung ermöglichen es ihr dabei regelmäßig, dauerhaft gute Lösungen für ihre Mandanten zu finden. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit ist die Begleitung bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und Kraftwerke. Internationale produzierende Unternehmen der Chemiebranche unterstützt sie ferner bei Ansiedlungen in Deutschland und den damit in Verbindung stehenden öffentlich-rechtlichen Fragen (u. a. Genehmigungen, Fördermittel) sowie beim Umgang mit Behörden. Sabrina Desens ist erfahren in der Prozessführung vor Verwaltungsgerichten. Sie veröffentlicht und hält Vorträge vor allem auf dem Gebiet des Wasser- sowie des Abgabenrechts. The Legal 500 (2020) führt sie als „Rising Star“ in der Kategorie Umwelt- und Planungsrecht.
Sandra Sfinis
Sandra Sfinis berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts. Hierzu gehören unter anderem die Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und die Vertretung in Einigungsstellen. Zudem berät Frau Sfinis bei Restrukturierungen von Unternehmen und Betriebsübergängen. Hierzu gehören sowohl die strategische Beratung als auch Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und die Begleitung bei der Umsetzung von personellen Maßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung von Frau Sfinis liegt in der arbeitsgerichtlichen Prozessführung. Zu ihren Mandanten zählen nationale und internationale überwiegend mittelständische Unternehmen unter anderem aus den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Bank- und Versicherungswesen, Technologie, Personaldienstleistungen sowie Handel.
Sebastian Fedder
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht bei betrieblichen Restrukturierungen nebst Interessenausgleich/Sozialplan, Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Öffentliches Dienstrecht, Tarifvertragsrecht einschließlich Verhandeln von Haus- und Sanierungstarifverträgen, Zusatzversorgungsrecht (VBL/ZVK) und Recht der betrieblichen Altersversorgung Umfangreiche Erfahrung in der Beratung privater Unternehmen und der öffentlichen Hand bei komplexen Transaktionen und Restrukturierungen mit Schwerpunkt Privatisierungsprojekte im Rahmen förmlicher und nichtförmlicher Verfahren auf Ebene des Bundes, der Länder und der Gemeinden einschließlich Due Diligences Regelmäßige Referententätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen und verschiedene Veröffentlichungen, u. a.: Blanke/Fedder, Handbuch Privatisierung, 2. Auflage Nomos Verlag 2010, Mitherausgeber und Co-Autor; Co-Autor Handbuch Konzernarbeitsrecht, 1. Auflage, C.H.Beck 2015
Sebastian Janka
Dr. Sebastian Janka berät nationale und internationale Mandanten im europäischen und deutschen Kartellrecht. Seine Beratung umfasst u.a. die Bereiche M&A/Transaktionen (Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt sowie die Koordinierung von multijurisdictional filings), kartellbehördliche Ermittlungs- und Bußgeldverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes, Schadenersatzprozesse und sonstige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen (vor deutschen Gerichten sowie vor dem Europäischen Gericht und dem Europäischen Gerichtshof) sowie die Beratung zu Compliance-Themen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt bei digitalen Geschäftsmodellen. Dr. Sebastian Janka ist Ambassador des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V. und berufenes Mitglied der AG Recht (Kartellrecht) bei der „Plattform Industrie 4.0“, einem Digitalisierungsprojekt unter Initiative und Leitung des BMWi/BMBF, führender Industrieverbände und hochrangiger Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften.
Sebastian Wuschka
Sebastian Wuschka berät und vertritt in- und ausländische Mandanten bzgl. komplexer Rechtsstreitigkeiten. Sein Schwerpunkt liegt auf völkerrechtlichen Streitigkeiten – insbesondere Investitionsschiedsverfahren – einschließlich der generellen völkerrechtlichen Rechtsberatung. Sebastian Wuschka unterstützt sowohl private Investoren wie auch staatliche oder staatsnahe Unternehmen bei Investitionsstreitigkeiten. Über besondere Erfahrungen verfügt er in Investitionsangelegenheiten innerhalb der Europäischen Union. Sebastian Wuschkas Expertise erstreckt sich darüber hinaus auch auf weitere Fragen des Völkerrechts (u. a. den internationalen Menschenrechtsschutz und das humanitäre Völkerrecht). Neben diesem Fokus umfasst Sebastian Wuschkas Beratungspraxis auch die Handelsschiedsgerichtsbarkeit, insbesondere nach den Regeln der ICC und der DIS, sowie schiedsrechtliche Anerkennung- und Vollstreckungsverfahren wie auch Aufhebungsverfahren.
SHEN Yuan
Dr. SHEN Yuan ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Börsengänge (IPO). Sie konzentriert sich auf die Unterstützung deutscher und europäischer Mandanten in den Bereichen Unternehmensgründung, Joint Ventures sowie Arbeitsrecht in China. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von chinesischen Unternehmen bei ihren Investitionen in Europa.
Silvia C. Bauer
Silvia C. Bauer berät Unternehmen insbesondere im datenschutzrechtlichen Bereich. Sie führt u. a. Datenschutzaudits durch und berät internationale und nationale Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Datenschutzorganisation und der Sicherstellung von datenschutzrechtlicher Compliance. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst dabei z.B. die Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung, die Prüfung der Zulässigkeit des Umgangs mit Daten u.a. im Bereich Digital Health, der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen, das Outsourcing bzw. die Einführung von u.a. cloudbasierten IT-Systemen, die Legitimation des Austauschs von Daten in internationalen Konzerngruppen, die Erstellung und Verhandlung von datenschutzrelevanten Verträgen und Betriebsvereinbarungen, von Merkblättern zum Datenschutz oder auch von Datenschutzrichtlinien. Silvia C. Bauer ist zudem als externe Datenschutzbeauftragte für diverse nationale und internationale Unternehmen tätig, ist die interne Datenschutzbeauftragte von Luther und tritt als Dozentin zahlreicher Veranstaltungen zum Thema Datenschutz und IT-Recht auf. Sie veröffentlicht regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Themen in Fachzeitschriften und Büchern.
Stefan Altenschmidt
Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit konzentriert sich Dr. Stefan Altenschmidt auf das öffentliche Wirtschaftsrecht. Er berät Unternehmen und Wirtschaftsverbände insbesondere im Umwelt- und Planungsrecht, im öffentlich-rechtlichen Energierecht einschließlich des Energiesteuerrechts, im Bergrecht, im Weltraumrecht, im Informationsfreiheitsrecht und im Klimaschutz- und Emissionshandelsrecht. Sein Tätigkeitsfeld umfasst ferner die Vertretung von Unternehmen in Verfahren vor den nationalen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof und auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen. Dr. Stefan Altenschmidt hält zahlreiche Vorträge auf Fachtagungen und veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des Umwelt- und Energierechts, u. a. als Mitautor der Kommentare zum EEG, zum WHG und zum BImSchG aus der Reihe Berliner Kommentare und des Praxishandbuchs Emissionshandel und als Mitherausgeber des Praxishandbuchs Green Building.
Stefan Mager
Die Beratung von Stefan Mager ist lösungsorientiert, unternehmerisch geprägt und zukunftsorientiert. Er berät so zu großvolumigen Bauvergaben, komplexen IT-Projekten sowie zu EU-weiten und nationalen Vergaben von Waren und Dienstleistungen. Dabei übernimmt er mit seinem Team die Strukturierung von Vergabeverfahren und deren komplette Betreuung (von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung, inkl. Dokumentation) aus einer Hand. Besonders spezialisiert ist er auf die Betreuung von Stadtwerken und BOS. Der Bieterseite hilft er im Rahmen von Nachprüfungsverfahren zur Durchsetzung rechtsfehlerfreier Verfahrensabläufe. Im EU-Beihilferecht verfügt Stefan Mager über langjährige Erfahrung im Umgang mit DAWI- und AGVO-geprägten Sachverhalten. Hier ist er regelmäßig in großen Stadtentwicklungsprojekten Kopf des Luther-Beraterteams.
Stefan Kobes
Dr. Stefan Kobes berät bei allen bauplanungsrechtlichen sowie umweltrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Planfeststellungsverfahren, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Durchsetzung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, der Altlastensanierung und Abfallentsorgung, bei emissionshandelsrechtlichen Fragestellungen und der Energiewende sowie zum störfallrechtlichen Abstandsgebot. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen der energieintensiven Industrie, wie zum Beispiel der keramischen Industrie, der Papierindustrie und der Holzwerkstoffindustrie. Ferner berät er Bauträger, Projektentwickler, Immobilieneigentümer, Industrieverbände und die öffentliche Hand, insbesondere Körperschaften und Anstalten sowie Bundesunternehmen und Stadtwerke. Er ist Mitglied des Umweltausschusses der IHK Berlin, der Gesellschaft für Umweltrecht und des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling (ITVA). Ab 2003 gehörte er für 15 Jahre zum Sekretariat der „Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts“ des Bundesumweltministeriums, die mit dem Einführung des Emissionshandels in Deutschland befasst war.
Stefan Galla
Dr. Stefan Galla berät als Rechtsanwalt und betreut als Notar mittelständische Unternehmen, große Konzerne und Finanzinvestoren in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung nationaler und internationaler Restrukturierungen einschließlich der dazugehörigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie bei der Beratung von Unternehmenskäufen und internationalen Joint-Ventures.
Stefanie Hellmich
Die Beratungsschwerpunkte von Dr. Stefanie Hellmich sind das IT- und Datenschutzrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz einschließlich Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie berät Unternehmen bei Rechtsfragen der Digitalisierung und bei der Nutzung neuer Technologien sowie beim Entwurf und der Verhandlung von Vertrags- und Geschäftsbedingungen u.a. für IT-Outsourcing- und Software-as-a-Service-Verträge, Vertriebs- und Kooperationsverträge sowie für IT-Support/ Service-Level-Verträge. Im Bereich Datenschutz unterstützt sie Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der DSGVO und sonstigen Datenschutz-Compliance Themen einschließlich Gestaltungen des internationalen Datentransfers. Frau Dr. Hellmich berät auch zur Umsetzung der EBA-Guildelines.
Steffen Häberer
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Steffen Häberer liegt in der Beratung im Bereich der Digitalisierung, des 5G-Ausbaus und der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung, insbesondere in den Bereichen Breitband, Energie und Wasser/Abwasser. Dabei vertritt er vorwiegend die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung von Vergabeverfahren, der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen. Im Vergaberecht berät er vorwiegend bei der Durchführung europaweiter Vergabeverfahren und bei der Begutachtung komplexer vergaberechtlicher Fragestellungen. Darüber hinaus vertritt er seine Mandanten in Verfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen. Steffen Häberer hat umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Dienstleistungs- und Konzessionsvergaben, insbesondere auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung wie Telekommunikation/ Breitband und Energie.
Steffen Gaber
Dr. Steffen Gaber berät im nationalen und internationalen Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht mit einem besonderen Branchenfokus auf die Automobilzulieferindustrie sowie die Textilindustrie. Als Koordinator des Bereichs Mobility & Logistics bei Luther sowie als Teammitglied der Praxisgruppe Complex Disputes befasst er sich insbesondere mit der gerichtlichen Geltendmachung und der Abwehr von Ansprüchen aus den vorgenannten Vertragstypen (insbesondere Gewährleistungs-, Haftungs- und Schadensfragen). Hierbei stehen Zulieferstreitigkeiten aus der Automobilindustrie im Fokus seiner Tätigkeit, bei denen er seine Mandanten sowohl außergerichtlich sowie im Falle einer gerichtlich notwendigen Auseinandersetzung vertritt. Darüber hinaus berät Dr. Gaber umfassend bei allen vertriebsrechtlichen Fragestellungen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Reseller, Franchise). Auch innerhalb dieses Beratungsspektrums vertritt er Großhändler sowie Hersteller gleichermaßen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um den Vertriebsvertrag (Provisionen, Kündigung, Ausgleichsanspruch, Schadensersatz, etc.). Ferner berät Dr. Gaber regelmäßig bei der Einführung von (neuen) Produkten im deutschen und europäischen Markt. Neben der Gestaltung des nationalen bzw. internationalen Vertriebssystems stehen hierbei auch die Verträge mit den Verbrauchern (Ausgestaltung von B2C-AGB) im Fokus seiner Beratung.
Stephan Gittermann
Stephan Gittermann berät nationale und internationale Unternehmen und deren Organe in allen Fragen des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Er begleitet öffentliche Übernahmen, Kapitalerhöhungen, Squeeze-outs, Hauptversammlungen und Anleiheemissionen. Stephan Gittermann berät außerdem bei Unternehmenskäufen und Joint Ventures. Er ist Mitautor des renommierten Arbeitshandbuchs für Aufsichtsratsmitglieder und des Kommentars "Der Aufsichtsrat".
Stephan Bausch
Stephan Bausch berät und begleitet Unternehmen im Vorfeld und bei der Durchführung gerichtlicher, auch schiedsgerichtlicher Auseinandersetzungen sowie der außergerichtlichen Streitbeilegung. Insbesondere im Kontext drohender Massenverfahren entwickelt er mit seinen Mandanten geeignete Verteidigungsstrategien. Grenzüberschreitende Streitigkeiten mit einem Fokus auf dem Internationalen Privatrecht und dem Internationalen Zivilverfahrensrecht bilden einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Stephan Bausch unterstützt Unternehmen bei der einstweiligen Sicherung von Ansprüchen und ihrer Vollstreckung.
Stephan Finck
Der Beratungsschwerpunkt von Stephan Finck liegt in der Strukturierung, Planung und Umsetzung komplexer Immobilienprojekte und den damit verbundenen umfassenden Beratungsleistungen insbesondere aus den Bereichen Architektenrecht, privates Baurecht und Vergaberecht. Aufgrund seiner Projekterfahrung denkt er dabei die wichtigen Themen des öffentlichen Baurechts, der Strukturierung von Projektgesellschaften sowie die Bereiche Fördermittel, Finanzierung, Beihilfe und Betrieb mit. Seine besondere Stärke stellt dabei aufgrund seiner umfassenden Marktkenntnis auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite die Gestaltung und Verhandlung von interessengerechten und handhabbaren Verträgen dar.
Stephan Rippert
Dr. Stephan Rippert berät bei internationalen und nationalen Transaktionen und Joint Ventures. Damit verbunden ist die Beratung im gesamten Transaktionsprozess. Er berät ferner Unternehmen insbesondere aus der Medien/IT, Energy und Life Science Branche in kommerziellen und regulatorischen Angelegenheiten. Zudem hält er ein Aufsichtsratsmandat in einem internationalen Konzern sowie in einem internationalen Verein, und verfügt über eine sehr aktive internationale Beratungspraxis, hauptsächlich in den Bereichen TMT, Energy und Life Science.
Stephen Lampert
Dr. Stephen Lamperts Schwerpunkte liegen im Vergabe-, Verfassungs- und Wirtschaftsverwaltungs- sowie öffentliches Medienrecht.
Susanne Burkert-Vavilova
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Susanne Burkert-Vavilova liegt in den Bereichen Individualarbeitsrecht, Unternehmensumstrukturierungen und Unternehmensmitbestimmung.
Thomas Halberkamp
Inhaltliche Schwerpunkte in der Beratung von Dr. Thomas Halberkamp sind nationale und Cross-Border-Transaktionsprozesse nebst der sich anschließenden Post-Akquisition-Integration. Besondere Bedeutung haben dabei die Begleitung von Buy-Out-Transaktionen (MBO, MBI, LBO) eingenommen.
Thomas Weidlich
Herr Weidlich berät bei nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen, Joint Ventures sowie bei der Restrukturierung von Unternehmen. Damit verbunden ist die Beratung im gesamten Transaktionsprozess von der Strukturierung der Transaktion über komplexe Due Diligence Prozesse bis zur Vertragsverhandlung und der Unterstützung der Finanzierung. Thomas Weidlich hat zudem umfangreiche Erfahrung mit allen Kapitalmaßnahmen und hat mehrere erfolgreiche Börsengänge deutscher und ausländischer Unternehmen federführend beraten. Ein besonderer Schwerpunkt von Herrn Weidlich ist die Beratung bei europäischen Investitionen in Asien. Er arbeitet dabei eng mit unseren Büros und befreundeten Kanzleien in China, Indien, Singapur und anderen Jurisdiktionen zusammen, um jederzeit und standortübergreifend eine effiziente Unterstützung unserer Mandanten bei ihren Projekten in Fernost sicherzustellen. Herr Weidlich ist zudem erster Kontakt für asiatische Unternehmen mit Investitionen und Geschäftsaktivitäten in Deutschland und Europa.
Thomas Kuhnle
Dr. Thomas Kuhnle berät bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen. Die Beratung reicht von der rechtlichen Strukturierung, über Due Diligence Prüfungen und Vertragsverhandlungen bis hin zur postakquisitorischen Integration. Die Tätigkeit umfasst auch Sanierungs- und Krisentransaktionen. Zu seinen Mandanten gehören strategische Investoren verschiedener Branchen, Private Equity Häuser, Start-ups und Venture Capital Investoren, Family Offices und Banken. Er ist auch bei Privatisierungen tätig und berät Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte bei komplexen Projekten und in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. In diesen Bereichen begleitet er auch streitige Auseinandersetzungen und Prozesse, insbesondere zu Post M&A und Transaktionsthemen.
Thomas Gohrke
Inhaltliche Schwerpunkte in der Beratung von Dr. Thomas Gohrke sind das Immobilienrecht (Projektentwicklungen, Transaktionen) und das Europa-, Verwaltungs- und Vergaberecht in den hochregulierten Bereichen der Gesundheitswirtschaft (Health Care) und des Glücksspiels. Zu seinen Mandanten zählen öffentliche Auftraggeber ebenso wie private Unternehmen, die in regulierten Industrien oder im Immobilienbereich tätig sind. Dr. Thomas Gohrke ist zudem Autor mehrerer Lehrbücher sowie diverser Fachpublikationen und koordiniert bei Luther den Bereich Real Estate & Infrastructure.
Thorsten Becker
Dr. Thorsten Becker ist Counsel in Frankfurt am Main. Er berät in- und ausländische Mandanten bei nationalen und internationalen Transaktionen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Darüber hinaus berät er bei gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen sowie bei Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen.
Tim Rauschning
Tim Rauschning ist auf komplexe Streitigkeiten, insbesondere internationale Schiedsverfahren (einschließlich Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen), spezialisiert. Sein Schwerpunkt liegt hierbei auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht, im Energie- und Infrastruktursektor sowie auf Investitionsstreitigkeiten (Investor-Staat-Streitigkeiten, ISDS), insbesondere ICSID-Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag (ECT). Ferner berät er Investoren hinsichtlich der Absicherung ihrer Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken und ist besonders versiert in komplexen schadensrechtlichen Themen bei Unternehmensbewertungen. Im Sektor Energie und Infrastruktur berät und vertritt er Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten in allen Bereichen der Energiewirtschaft (vor allem Energieerzeugung und -vertrieb) und hat Erfahrung mit konventionellen und erneuerbaren Energieträgern sowie mit Bergbau-Vorhaben. Als Mitglied von Luthers Mittel- und Südamerika-Team liegt der regionale Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Lateinamerika.
Tobias Leidinger
Prof. Dr. Leidinger berät vor dem Hintergrund seiner besonderen Branchenkenntnis und langjährigen Beratungstätigkeit in der und für die Industrie Unternehmen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht im Bereich des Energie-, Anlagen-, Umwelt-, Nuklear-, Planungs- und Abfallrechts. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen der Energie- und Netzwirtschaft, der Chemie- und Nuklearindustrie, des produzierenden Gewerbes sowie der Abfallwirtschaft. Aufgrund seiner versierten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Realisierung von komplexen Infrastrukturprojekten übernimmt er auch Tätigkeiten als juristischer Projekt- und Verfahrensmanager.
Tobias Osseforth
Tobias Osseforth berät mit seinem Team öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in ganz Deutschland lösungsorientiert, innovativ und digital im Vergaberecht in folgenden Schlüsselbereichen: IT-Vergaben: Durch umfassende Kenntnisse und jahrelange Erfahrung in der Strukturierung, Beschaffung und Umsetzung komplexer IT-Projekte unterstützen Tobias Osseforth und sein Team effektiv in allen Phasen der IT-Beschaffung. Von der Beschaffung individueller Softwarelösungen und Cloud-Diensten bis hin zu IT-Outsourcing-Projekten bietet er umfassende Beratungsleistungen an. Planungs- und Bauvergaben: Tobias Osseforth berät mit seinem Team zuverlässig bei der Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie von Generalunternehmer- und Totalunternehmerleistungen. Damit lassen sich Bauausführungen beschleunigen und gleichzeitig eine effektive Kostenkontrolle erreichen. Catering-Bereich: Mit einem besonderen Fokus auf den Bereich Food & Beverages unterstützt Tobias Osseforth mit seinem Team dabei, den Prozess der Beschaffung von Cateringleistungen zu optimieren. Gesundheitssektor: Mit einer speziellen Expertise im Gesundheitssektor, insbesondere in der Krankenhausbranche, stehen Tobias Osseforth und sein Team bei der Beschaffung von medizinischen Produkten und Dienstleistungen zur Seite, um einen reibungslosen und rechtssicheren Beschaffungsprozess sicherzustellen. Polizei- und BOS-Umfeld: Durch die Erfahrung im Polizei- und BOS-Umfeld, beraten Tobias Osseforth und sein Team öffentliche Stellen in Vergabeverfahren zu relevanten Produkten und Dienstleistungen und sorgen für einen effizienten und rechtskonformen Vergabeprozess. Ausgelagerte Vergabestelle: Tobias Osseforth und sein Team führen für Landkreise, Städte, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber je nach Bedarf vollständig (EU-weit und national) Vergabeverfahren durch. Dadurch werden bestehende Vergabestellen entlastet und Vergabeprozesse optimiert. Mit dieser breiten und tiefen Fachkenntnis steht Tobias Osseforth mit seinem Team als zuverlässige Partner unseren Mandanten in allen Phasen des Beschaffungsverfahren zur Seite.
Udo Wißwede
Udo Wißwede berät im Schwerpunkt Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Regelmäßig berät er seine Mandanten bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Akquisitionen und Reorganisationen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Beratung seiner Mandanten in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung berät Udo Wißwede Gesellschafter bei der Gestaltung der Mitbestimmung in ihren Unternehmen. Regelmäßig wird Udo Wißwede bei der Lösung komplexerer Trennungsprozesse von Führungskräften hinzugezogen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der gerichtlichen Vertretung bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Er vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vor allen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesarbeitsgerichts.
Ulf Andre Bertheau
Beratung bei dem Bau, Umbau, Kauf und Verkauf von Handelsschiffen und der Gestaltung der damit verbundenen Finanzierungsverträge; Beratung von Reedereien bei der Gestaltung von Installationsverträgen für Offshore Windparks. Beratung von Reedereien und Shipmanagement Firmen bei allen anfallenden Fragen des Geschäftsbetriebes.
Ulf-Dieter Pape
Ulf-Dieter Pape berät schwerpunktmäßig die öffentliche Hand und private Unternehmen in vergaberechtlichen Fragestellungen. Dabei hat er umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Ausschreibungen und der Gestaltung von Privatisierungsverfahren gesammelt auf Auftraggeber- und Bieterseite. Darüber hinaus ist er in Nachprüfungsverfahren sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter tätig.
Ulrich Philippi
Ulrich Philippi berät überwiegend nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen sowie Reorganisationen und Carve-outs. Darüber hinaus berät Ulrich Philippi in Compliance-Fragen, konzernrechtlichen Sachverhalten, Post M&A- und Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei der Umsetzung strategischer Projekte im gesellschaftsrechtlichen Kontext. Zu seinen Mandanten zählen Familienunternehmen, internationale Konzerne, private und strategische Investoren, Family Offices sowie die Öffentliche Hand. Er ist zudem bei einer Reihe von größeren mittelständischen Unternehmen zentraler Ansprechpartner für sämtliche Rechtsfragen.
Ulrich Siegemund
Inhaltliche Schwerpunkte in der Beratung von Ulrich Siegemund sind die nationale und internationale Steuerberatung auf dem Gebiet der Unternehmenssteuern, internationales Steuerrecht (Inbound und Outbound), steuerliche Due Diligence-Untersuchungen, steuerliche Strukturierung von M&A-Transaktionen, post-akquisitorische Restrukturierungen, Beratung steuerlicher Strategien, Reorganisationen und Immobilientransaktionen.
Verena Dimarch
Verena Dimarch ist im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance tätig. Ihre Tätigkeit bezieht sich auf die strafrechtliche Individualverteidigung sowie auf die Wahrnehmung von Unternehmensinteressen in Strafverfahren. Im Bedarfsfall berät sie auch im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Ansprüchen von Unternehmen. Darüber hinaus unterstützt sie Mandanten durch die präventive Beratung.
Volker Schneider
Dr. Volker Schneider berät umfassend im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Schwerpunkte seiner Beratung sind Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen, das Betriebsverfassungsrecht, das Kündigungsschutzrecht, das Insolvenzarbeitsrecht, das Arbeitsrecht der Führungskräfte und das Recht der Syndikusrechtsanwälte. Neben der Beratung ist Dr. Volker Schneider auch in der Prozessführung tätig.
Volker von Alvensleben
Volker von Alvensleben berät im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht mit Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, transaktionsbegleitendes Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Begleitung bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Outsourcing.
Volker Steimle
Handels- & Vertriebsrecht Produkthaftung/Product Compliance Complex Disputes
Wolfgang Liebau
Wolfgang Liebau berät internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie bei Unternehmenskäufen und Joint Ventures. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die umfassende Beratung von Mandanten im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (deutsche Unternehmen in Italien und italienische Unternehmen in Deutschland) und generell in Cross Border-Transaktionen.
Wulff-Axel Schmidt
Dr. Wulff-Axel Schmidt berät in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber und IT-Rechts. Hier widmet er sich insbesondere der Umsetzung von Sourcing- und Schutzrechtsstrategien (beispielsweise bei Unternehmenskäufen und -verkäufen und Unternehmensreorganisationen) sowie der Gestaltung von Lizenz- und Kooperationsverträgen und IT-Projektverträgen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen zudem auf dem Gebiet der Neuen Medien und des Datenschutzes. Er hält ständig Vorträge und Seminare zum Wettbewerbs-, Marken- und IT-Recht.
Zacharias-Alexis Schneider
Die Schwerpunkte von Dr. Zacharias-Alexis Schneider liegen insbesondere in der steuerzentrierten Unternehmensnachfolge, Transaktionsberatung, Steuergestaltung und Gemeinnützigkeit. Dr. Zacharias-Alexis Schneider veröffentlicht regelmäßig Beiträge und referiert zu Schnittstellenthemen des Steuer- und Gesellschaftsrechts. Er ist seit 2015 ständiger Mitarbeiter für den Haufe Verlag im Schwarz/Pahlke, AO/FGO-Kommentar sowie seit 2017 für die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG für die Zeitschrift "Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht" (UVR).
Achim Pütz
Achim Pütz
Björn Simon
Björn Simon
Jörg Rodewald
Jörg Rodewald
Jörg Alshut
Jörg Alshut
Klaus Thönißen
Klaus Thönißen
Nicole Fröhlich
Nicole Fröhlich
Ofeliia Assa
Ofeliia Assa
Stephan Götze
Stephan Götze
Thomas Köhler
Thomas Köhler