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Adrian Dengler
Adrian Dengler
Adrian Dengler ist fokussiert auf die Beratung von Corporates, Fonds und High-Growth-Unternehmen bei – oftmals internationalen – M&A-, Private Equity- und Venture Capital-Transaktionen. Adrian vertritt Mandanten bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen, insbesondere lokale und internationale Unternehmen, Private Equity/Venture Funds und Wachstumsunternehmen. Adrian Dengler agiert zusätzlich als Business Angel für mehrere Venture-Capital-Start-up-Unternehmen .
André Zimmermann
André Zimmermann
Dr. André Zimmermann LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, leitet die Arbeitsrechtspraxis von Orrick in Deutschland. Er berät seit über 15 Jahren in komplexen Fragen des Arbeitsrechts, mit einem Beratungsschwerpunkt auf den arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen und Personalabbau und einem besonderen Branchenfokus auf Technologieunternehmen. André Zimmermann berät Unternehmen in allen Wachstumsphasen, von Pre-IPO-Startups und Scaleups über Unicorns bis hin zu internationalen Konzernen, in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Begleitung im arbeitsrechtlichen Day-to-Day bis hin zu komplexen Transaktionen, von der strategischen Planung bis zur Post-Merger-Integration. Mit seinen umfangreichen Erfahrungen in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften bei Restrukturierungsmaßnahmen aller Art liegt ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Restrukturierungen und Personalabbau. Er hat bei über 300 M&A-Transaktionen und Finanzierungsrunden in verschiedenen Branchen zu arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Seine Beratung umfasst dabei insbesondere die arbeitsrechtliche Begleitung bei komplexen, internationalen Technologietransaktionen, M&A-Projekten sowie Private Equity und Venture Capital Investitionen, von der Due Diligence bis zur Integration. André Zimmermann hat besondere Erfahrung in der Technologiebranche. In den vergangenen Jahren ist er zu einem wichtigen Ansprechpartner für mehrere marktführende und wachstumsstarke Technologieunternehmen aus der Bay Area geworden. Zuletzt hat er führende globale Technologieunternehmen wie GoPro, Pinterest, GitHub, Nvidia, Sabre, Snap und Splunk in verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen beraten.
Benedikt Migdal
Benedikt Migdal
Benedikt Migdal berät zu komplexen Handels- und Technologietransaktionen und vertritt Mandanten in Verfahren um Patente und Geschäftsgeheimnisse. Benedikt Migdal berät bei der Strukturierung und Verhandlung von IP-Themen in Unternehmenstransaktionen, einschließlich M&A, Divestments und Venture-Investitionen, sowie sonstige Transaktionen, bei denen IP-Rechte und Know-how von wesentlicher Bedeutung sind. Seine Arbeit umfasst zum Beispiel IP-Lizenz- und Technologietransferverträge, Verträge über technische Dienstleistungen, Transition Service Agreements, F&E-Kooperationen und IP-Aspekte von Verträgen im Life-Science-Bereich. Benedikt Migdal verfügt zudem über langjährige Erfahrung bei der Führung von Patentverletzungsprozessen und Verfahren wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Er hat deutsche und internationale Mandanten aus einer Reihe von Branchen in komplexen Streitigkeiten vertreten, insbesondere im Zusammenhang mit Patenten und Know-how aus den Bereichen mobile Telekommunikation/Konnektivität und Life Sciences. Aufgrund seiner Erfahrung sowohl bei IP-Transaktionen als auch bei streitigen Auseinandersetzungen hat er ein umfassendes Verständnis für die vielfältigen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, mit denen technologiegetriebene Unternehmen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum konfrontiert sind. Dazu gehören auch kartellrechtliche Fragen an der Schnittstelle zum Recht des geistigen Eigentums, insbesondere betreffend standardessentielle Patente und deren faire, angemessene und nicht-diskriminierende (FRAND) Lizenzierung.
Christian Schröder
Christian Schröder
Dr. Christian Schröder ist Partner im Düsseldorfer Büro und Leiter der europäischen Praxisgruppe Cyber- und Datenrecht. In dieser Funktion arbeitet er eng mit den Kollegen in Europa, den USA und Asien zusammen und unterstützt unsere Mandanten weltweit. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt. Dr. Schröder berät in den Bereichen Cybersecurity und hilft Mandanten die Auswirkungen neuer Technologien auf den Datenschutz und die künstliche Intelligenz zu berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, bei Maßnahmen von Aufsichtsbehörden sowie bei der Verteidigung vor Gericht. Dr. Schröder berät Mandanten zu den Auswirkungen neuer Technologien im Recht der Daten. Dies betrifft Datenschutzrecht, Cyber, IP und die zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Außerdem unterstützt er sie bei ihren Compliance-Programmen und hilft ihnen, in aufsichtsbehördlichen Verfahren oder vor Gericht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf internen Datenübertragungsvereinbarungen, externen Datenübertragungen mit externen Anbietern und Produkteinführungen, die internationalen Datenschutzstandards entsprechen, sowie auf den Datenschutzanforderungen für vernetzte Autos. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Datenrechts bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Nutzung, der Lizenzierung und dem Verkauf von Technologien, Daten und geistigem Eigentum, einschließlich M&A-Transaktionen und Joint Ventures mit Schwerpunkt auf geistigem Eigentum. Weiterhin unterstützt er bei Verträgen über Hard- und Softwarelizenzen und IT-Projekte (Informationstechnologie). Dr. Schröder unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu deutschen Datenschutzbehörden und EU-Aufsichtsbehörden, die für Fragen des Datenrechts zuständig sind. Er verteidigt Unternehmen effektiv bei Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und auch bei Fragen zur Cybersicherheit und zum Datenschutz. Er verhandelt mit Behörden im Namen seiner Mandanten und hilft ihnen, Verfahren und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, verteidigt Dr. Schröder seine Klienten mit Nachdruck. Unternehmen, die mit globalen Cybersecurity-Vorfällen konfrontiert sind, hilft Dr. Schröder bei der Krisenbewältigung. Dies umfasst unter anderem die Beratung zu Datenpannenmeldungen, Koordination von Medienstrategien und die Vertretung vor Datenschutzbehörden bei entsprechenden regulatorischen Untersuchungen. Dr. Schröder schreibt regelmäßig nützliche Beiträge für internationale Medien und deutsche Datenschutzbücher und -zeitschriften. Er ist Autor des Kapitels V (Internationale Datenübermittlung) des führenden deutschen GDPR-Kommentars Kühling/Buchner (4. Auflage) und Mitautor des Handbuchs Betrieblicher Datenschutz. Als aktives Mitglied der Sedona-Conference treibt Dr. Schröder die Entwicklung und das Verständnis von grenzüberschreitendem Datenschutz voran. Er ist regelmäßig Gastgeber oder Moderator von Vortragsreihen zum Daten- Cyber- oder AI-Recht, die er mit Kollegen aus anderen Kanzleien, Mitgliedern von Datenschutzbehörden und anderen Akademikern abhält.
Christoph Brenner
Christoph Brenner
Christoph Brenner verfügt über eine breite und langjährige Erfahrung und konzentriert sich auf Private-Equity-Transaktionen (Leveraged Buy-outs, Management-Buy-outs sowie Minderheitsbeteiligungen und Expansions- oder Wachstumsfinanzierungen) und M&A-Transaktionen, oft mit grenzüberschreitenden Aspekten. Christoph ist regelmäßig für Private-Equity-Sponsoren, Unternehmens- und strategische Käufer, Eigentümer und Managementteams tätig. Zusammen mit Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein ist Christoph Brenner Managing Partner der deutschen Orrick Büros.
Daniel Ashkar
Daniel Ashkar
Dr. Daniel Ashkar berät deutsche und globale Konzerne in den Bereichen Datenschutz-, Informationstechnologie(IT)- und Intellectual Property(IP)-Recht sowie zu streitigen Angelegenheiten in diesen Gebieten. Sein Fokus liegt auf komplexen internationalen Fällen im Bereich des Datenschutzrechts. Dr. Daniel Ashkar hat sich mit dem Beginn seiner Doktorarbeit im Jahr 2012 im Bereich des Datenschutzrechts spezialisiert Er berät umfassend zu Fragen des Datenschutzrechts und hat insbesondere erhebliche Erfahrung im Hinblick auf internationale Datentransfers (einschließlich EU-Standardvertragsklauseln and Binding Corporate Rules) sowie Themen rund um das „Schrems II“-Urteil. Herr Dr. Ashkar entwirft Datenschutzverträge (einschließlich Auftragsverarbeitungsverträge und Vereinbarungen zwischen gemeinsam Verantwortlichen), Datenschutzerklärungen und -hinweise sowie Einwilligungserklärungen. Im Transaktionsbereich unterstützt er Mandanten bei Outsourcings und Due Diligences. Zusätzlich berät er zum Umgang mit Betroffenenrechten, Informationsanfragen im Rahmen von E-Discovery-Verfahren in den USA, Datenschutzverletzungen (Data Breaches) und diesbezüglichen Meldepflichten, Website Tracking, Marketingmaßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext und im Rückversicherungsbereich. Herr Dr. Ashkar berät außerdem zu Angelegenheiten in den Bereichen IT/IP wie insbesondere zu IT/IP-Verträgen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er verfügt auch über jahrelange Erfahrung in Bezug auf streitige Angelegenheiten sowie Gerichtsverfahren und hat Mandanten im Rahmen von Prozessen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland vertreten.
Johannes Rüberg
Johannes Rüberg
Johannes Rüberg begleitet mit Leidenschaft Gründer, Start-Ups und (Corporate) VCs auf ihrem Wachstumspfad und unterstützt sie dabei, Innovationen zu schaffen und ganze Branchen zu verändern. Dies umfasst Venture- und Wachstumsfinanzierungen in allen Phasen sowie die allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von strategischen und Finanzinvestoren bei Fusionen und Übernahmen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Johannes Rüberg das Kellogg-WHU-Executive-MBA-Programm abgeschlossen.
Karsten Faulhaber
Karsten Faulhaber
Dr. Karsten Faulhaber verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Lösung komplexer Streitigkeiten. Er wird als "schnell, gründlich, freundlich, kosteneffizient - ein exzellenter Anwalt für anspruchsvolle Mandate" (Legal 500) beschrieben. Seine Mandanten stammen unter anderem aus den Bereichen Energie und Infrastruktur, Technologie, Life Science, Finanzen und der Automobilbranche. Dr. Faulhaber vertritt Mandanten in nationalen und internationalen Auseinandersetzungen. Hierzu zählen insbesondere Schiedsverfahren, darunter ad-hoc-Verfahren sowie Schiedsverfahren nach den Regelungen führender Schiedsinstitutionen. Auch wird er regelmäßig als Schiedsrichter benannt. Außerdem begleitet er Mandanten als Prozessvertreter vor den nationalen Gerichten sowie bei alternativen Streitbeilegungsverfahren. Er hält Vorträge und veröffentlicht regelmäßig zu diversen rechtlichen Fragestellungen.
Lars Mesenbrink
Lars Mesenbrink
Dr. Lars Mesenbrink ist Partner im Düsseldorfer Büro und berät Mandanten im deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Er vertritt sie vor den übernationalen und nationalen Behörden, um ihnen zu helfen, ihre Vorhaben in die Tat umzusetzen, und sie gegen ungerechtfertigte Eingriffe der Behörden zu verteidigen. Sein betriebswirtschaftlicher Hintergrund, seine chinesischen Sprachkenntnisse und seine umfangreiche internationale Erfahrung ergänzen seine ausgezeichneten Rechtskenntnisse und ermöglichen es ihm, seine Mandanten umfassend zu beraten. Lars Mesenbrink vertritt Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts, unter anderem zu Fusionen, Compliance, Kartellen, dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Er bietet multinationalen Mandanten innovative Lösungen für hochkarätige komplexe Sachverhalte, bei denen es um Fusionskontrolle, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, private Schadenersatzklagen und Kartelluntersuchungen geht und bei denen oftmals mehrere Jurisdiktionen involviert sind. Lars Mesenbrink berät zudem zu internationalen Handels- und Compliance-Angelegenheiten, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit der Anmeldung ausländischer Investitionen in Deutschland.
Nicholas Kessler
Nicholas Kessler
Dr. Nicholas Kessler, Partner im Düsseldorfer Büro, ist Mitglied der International Arbitration Group. Seine Beratungstätigkeit konzentriert sich auf nationale und internationale Schiedsverfahren und komplexe Streitverfahren, vornehmlich mit Bezug zu post-M&A Streitigkeiten, restrukturierungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, Anlagenbau- und Investitionsstreitigkeiten. Er verfügt über umfassende und langjährige Erfahrung mit Schiedsgerichtsverfahren unter Anwendung der Regeln aller gängigen Institutionen (z.B. ICC, DIS, SCC, LCIA, UNCITRAL, ICSID, ad hoc), sowohl als Parteivertreter als auch als beisitzender und vorsitzender Schiedsrichter. Nicholas Kessler ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (Schiedsverfahrensrecht und alternative Streitbeilegung) und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht). Er hält publiziert und spricht regelmäßig zu diesen und verwandten Themen.
Nico Neukam
Nico Neukam
Nico Neukam ist als deutscher Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen. Er ist fokusiert auf die Beratung von Unternehmen bei der Strukturierung und Implementierung von Akquisitions, -Finanzierungs- sowie Gesellschaftsstrukturen. Seine Expertise erstreckt sich über verschiedene Branchen, wobei er seinen besonderen Schwerpunkt auf die Beratung von Unternehmen aus dem Growth-Bereich sowie dem Finanzdienstleistungssektor hat, oftmals mit internationaler Ausrichtung. Seine Mandanten schätzen insbesondere seine zukunftsorientierten Lösungen, die er proaktiv und im Konsens mit den Steuerbehörden erarbeitet, um das optimale Ergebnis für seine Mandanten sicherzustellen.
Onur Öztürk
Onur Öztürk
Onur Öztürk berät Mandanten im Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt auf nationalen und grenzüberschreitenden Venture Capital- und M&A-Transaktionen sowie komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Er berät regelmäßig Gründerteams bei der Etablierung einer zweistufigen US-deutschen Holdingstruktur, sei es im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen US-Accelerator oder für einen besseren Zugang zu frühphasigen Finanzierungsmöglichkeiten im reichhaltigeren US-Finanzierungsökosystem.
Siegfried H Elsing
Siegfried H Elsing
Prof. Dr. Siegfried H. Elsing ist ein weltweit anerkannter Schiedsrechtspraktiker mit mehr als 40 Jahren Erfahrung als Verfahrensvertreter und Schiedsrichter in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Er war bislang als anwaltlicher Vertreter, beisitzender Schiedsrichter, Einzelschiedsrichter oder Vorsitzender des Schiedsgerichts in über 300 Schiedsverfahren tätig, darunter ad hoc-Verfahren sowie Schiedsverfahren nach den Regeln der führenden Schiedsinstitutionen. Als Parteivertreter vertritt er private Investoren, internationale Unternehmen, souveräne Staaten und staatseigene Unternehmen in einer Reihe von bedeutenden, sowie häufig grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Neben der Anwalts- und Schiedsrichtertätigkeit tritt Prof. Dr. Elsing auch als Sachverständiger sowohl vor deutschen Gerichten als auch vor Gerichten in den USA und in Großbritannien sowie vor normsetzenden Institutionen auf. Seine Erfahrung erstreckt sich auf Streitigkeiten u. a. aus den Bereichen M&A, Energie, Anlagenbau, Investitionsschutz, Finanzierungen, Joint Ventures sowie des gewerblichen Rechtschutzes. Er ist sowohl in Deutschland als auch in New York als Attorney-at-law zugelassen. Prof. Dr. Elsing war von 2009 bis 2020 Beiratsmitglied der American Arbitration Association und von 2011 bis 2017 Mitglied des Panel of Conciliators des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID). Er gehörte von 2012 bis 2022 dem Vorstand der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) an; seit 2022 ist er Mitglied in deren DIS-Rat. Zudem war er Vorsitzender des Mediation Committee der International Bar Association (IBA) (2007-2008). Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ). Er hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu Themen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und zur Rechtsvergleichung. Ferner ist er Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo er seit 25 Jahren internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit und internationales Zivilverfahrensrecht lehrt. Seit 2013 vertritt er das Großherzogtum Luxemburg als Honorarkonsul in Nordrhein-Westfalen.
Stefan Renner
Stefan Renner
Dr. Stefan Renner verfügt über weitreichende Beratungserfahrung, insbesondere im Bereich M&A-Transaktionen, einschließlich Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung bei Immobilienportfoliotransaktionen und Unternehmensrestrukturierungen.
Stefan Schultes-Schnitzlein
Stefan Schultes-Schnitzlein
Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein ist als Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen. Er berät schwerpunktmäßig Unternehmen und ihre Gesellschafter, Private-Equity- sowie Venture-Capital-Fonds und Family Offices in transaktionsbezogenen Fragen des Steuerrechts sowie der Bilanzierung. In seinem Fokus stehen Unternehmenstransaktionen sowie deren Finanzierung, finanzielle Restrukturierungen sowie Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren. Die steuerliche Betreuung von Wachstumsunternehmen in allen Phasen ist in den letzten Jahren ein immer größerer Teil seiner Arbeit geworden. U.S.-Flips, Management-Incentivierung, Finanzierungsrunden und Exits sind nur einige der Bereiche, in denen Stefan Schultes-Schnitzlein im Wachstumsbereich tätig war. Stefan Schultes-Schnitzlein leitet die Orrick-Büros in Deutschland gemeinsam mit Christoph Brenner.
Sven Greulich
Sven Greulich
Dr. Sven Greulich, Partner im Düsseldorfer Büro von Orrick, ist spezialisiert auf komplexe, internationale Technologietransaktionen, M&A-Projekte sowie Private Equity und Venture Capital Investitionen.   Sven Greulich berät junge Technologieunternehmen und ihre Investoren umfassend durch alle Wachstumsphasen. Gemeinsam mit einem internationalen und interdisziplinären Team begleitet er zudem Multinationals bei ihren Expansionsprojekten, Akquisitionen und Restrukturierungen in Europa. Sven hilft seinen Mandanten, schneller und effizienter an ihr Ziel zu gelangen, und bietet ihnen einen zentralen Zugang zu den Ressourcen einer der weltweit führenden Technologiekanzleien und einem internationalen Netzwerk von Unternehmen und Investoren. Sein Ziel ist es, für seine Mandanten Brücken zwischen Deutschland, dem Silicon Valley und anderen internationalen Technologiezentren zu bauen. Sein besonderes Interesse gilt dabei Corporate Venture Capital und Corporate Innovation Projekten.Sein juristischer und betriebswirtschaftlicher Hintergrund, Unternehmergeist und die Erfahrung aus mehr als 100 M&A-Projekten und Finanzierungsrunden über viele Branchen hinweg (u.a. Energie, Automotive, IT, High-Tech, Handel und Life Sciences) erlauben es ihm, die strategischen und kommerziellen Ziele seiner Mandanten umfassend zu verstehen und hierfür kreative Lösungen zu finden. Sven Greulich unterstützt ehrenamtlich diverse Gründerinitiativen wie die Prepare! The Entrepreneurship Academy und ist regelmäßiger Gastdozent an der WHU Otto Beisheim School of Management zu Venture Capital Finanzierungen und rechtlichen Aspekten von Corporate Venture Capital Strukturen. 2017 hat die Financial Times In ihrem europaweiten Legal Innovation Report die Arbeit von Sven Greulich im Bereich Corporate Venture Capital als „herausragend“ und mit einer europaweiten Top 3 Platzierung gewürdigt. 2017 und 2018 wurde er zudem vom international führenden Branchendienstleister Acritas mit dem ACRITAS STAR LAWYER AWARD ausgezeichnet. Im Legal500 Ranking 2018 für EMEA wird Sven Greulich für "mid-sized international Corporate M&A deals (€100m-€500m)" empfohlen.
Timo Holzborn
Timo Holzborn
Timo Holzborn setzt sein tiefgehendes praktisches Knowhow und seine umfassende Marktkenntnis ein, um Lösungen zu finden, die nicht nur den juristischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für seine Mandanten die besten Lösungen darstellen. Timo Holzborn ist Leiter unserer Praxis für Kapitalmarkt- Bank- und Finanzrecht sowie Aufsichtsrecht und berät seit über 20 Jahren Mandanten zu entsprechenden Fragestellungen. Dabei berät er u.a. in den Bereichen Aufsichtsrecht und Asset Management (inklusive alternativer Investmentfonds) sowie Restrukturierung, Gesellschaftsrecht und zu Derivate- und Emissionsrechtehandel und ist Mitglied in einem Gläubigerausschuss. Timo Holzborn unterstützt seine Mandanten, unter ihnen Banken, Unternehmen, börsennotierte Gesellschaften und Asset Manager bei kapitalmarktrechtlichen Transaktionen und Finanzierungen, bei Unternehmenstransaktionen (M&A) und Squeeze-outs, bei IPOs und ICOs sowie zu Compliance-Themen. Zudem verfügt er über Erfahrung in den Bereichen Banken und Energy (Renewable), Börsen, Versicherungen, Fondsstrukturierung sowie Technologie.
Werner Brickwedde
Werner Brickwedde
Werner Brickwedde berät Mandanten bei Unternehmens- und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen im Bereich Erneuerbare Energien. Er verfügt über fundierte Kenntnisse in den Bereichen M&A und Projektentwicklung und begleitet Mandanten bei strategischen Investitionen in die Energiewende und innovative Projekte zur Emissionsreduktion. Werner Brickweddes Erfahrung im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A erstreckt sich über ein breites Spektrum von Sektoren, wobei er einen starken Fokus auf den Bereich Energie und Infrastruktur gelegt hat und sich dort bestens auskennt. Seine Expertise erstreckt sich auf Akquisitionen, Veräußerungen, Joint Ventures, komplexe Gesellschaftervereinbarungen und Projektvereinbarungen für eine Vielzahl von alternativen Energie- und Nachhaltigkeitsprojekten, einschließlich Offshore-Windkraft, Speicherung und Mobilität. Werner Brickwedde verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in der Projektentwicklung, einschließlich der Beratung zu Operations & Maintenance und energiebezogenen Projekten, insbesondere Upstream und Midstream. Sein tiefes Verständnis dafür, wie diese Projekte zusammenpassen und wie das Risiko verteilt wird, ermöglicht es ihm, bei komplexen, grenzüberschreitenden Transaktionen wirtschaftlich und zukunftsorientiert zu beraten.