
Daniel Ashkar
Dr. Daniel Ashkar berät deutsche und globale Konzerne in den Bereichen Datenschutz-, Informationstechnologie(IT)- und Intellectual Property(IP)-Recht sowie zu streitigen Angelegenheiten in diesen Gebieten. Sein Fokus liegt auf komplexen internationalen Fällen im Bereich des Datenschutzrechts.
Dr. Daniel Ashkar hat sich mit dem Beginn seiner Doktorarbeit im Jahr 2012 im Bereich des Datenschutzrechts spezialisiert Er berät umfassend zu Fragen des Datenschutzrechts und hat insbesondere erhebliche Erfahrung im Hinblick auf internationale Datentransfers (einschließlich EU-Standardvertragsklauseln and Binding Corporate Rules) sowie Themen rund um das „Schrems II“-Urteil.
Herr Dr. Ashkar entwirft Datenschutzverträge (einschließlich Auftragsverarbeitungsverträge und Vereinbarungen zwischen gemeinsam Verantwortlichen), Datenschutzerklärungen und -hinweise sowie Einwilligungserklärungen. Im Transaktionsbereich unterstützt er Mandanten bei Outsourcings und Due Diligences. Zusätzlich berät er zum Umgang mit Betroffenenrechten, Informationsanfragen im Rahmen von E-Discovery-Verfahren in den USA, Datenschutzverletzungen (Data Breaches) und diesbezüglichen Meldepflichten, Website Tracking, Marketingmaßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext und im Rückversicherungsbereich.
Herr Dr. Ashkar berät außerdem zu Angelegenheiten in den Bereichen IT/IP wie insbesondere zu IT/IP-Verträgen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er verfügt auch über jahrelange Erfahrung in Bezug auf streitige Angelegenheiten sowie Gerichtsverfahren und hat Mandanten im Rahmen von Prozessen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland vertreten.