Osborne Clarke LLP
Client SatisfactionAnwälte
Hendrik Schöttle
- Telefon+49 89 5434 8078
- E-Mail[email protected]
Abteilung
Informationstechnologie
Position
Dr. Hendrik Schöttle berät auf dem Gebiet des IT-Rechts und Datenschutzrechts sowie im
Bereich des Entertainment-Rechts.
Hendrik Schöttle hat langjährige Erfahrung bei der Beratung, Vertragsgestaltung und
Verhandlung von komplexen IT-Projekten. Seine Schwerpunkte sind IoT, ASP und Cloud
Computing. Er berät zu Software-Lizenzmodellen, auf dem Gebiet des Datenschutzrechts
und zu Open-Source-Software. Zu seinen Mandanten gehören international tätige
Technologiekonzerne sowie namhafte IT- und E-Business-Unternehmen.
Karriere
Hendrik Schöttle arbeitet seit 2005 als Rechtsanwalt, seit 2007 im Münchner Büro von Osborne Clarke. Er war mehrfach im Rahmen von Secondments in Rechtsabteilungen von IT-Unternehmen tätig. Zudem hat er mehrere Jahre als Software-Entwickler am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes gearbeitet. Seine praktische Erfahrung und sein technisches Know-how kommen seinen Mandanten bei der Begleitung der Einführung von Cutting-Edge-Technologien zugute.
Hendrik Schöttle wird von Legal 500 Deutschland empfohlen. Laut dem Branchenverzeichnis besticht er durch „sehr gute IT-Kenntnisse, auch wenn es sich um exotische Fragen handelt“ sowie durch ein „sehr schnelles Verständnis technischer Details“. Im Jahr 2015 wurde er mit dem Client Choice Award von Lexology und dem International Law Office (ILO) in der Kategorie IT- und Internetrecht für Deutschland ausgezeichnet.
Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, Mitautor mehrerer Handbücher und Kommentare, unter anderem des Beck’schen Handbuchs IT- und Datenschutzrecht und des juris Praxiskommentars zum BGB.
Hendrik Schöttle ist Dozent der Deutschen Anwaltakademie für den Fachanwaltslehrgang IT-Recht und hält regelmäßig Vorträge zu Themen des IT-Rechts.
Er ist Mitglied des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).
Sprachen
Englisch, Deutsch, Russisch