Hohmann Rechtsanwälte

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Über uns

Häufig empfohlene Kanzlei mit breiter Praxis im Außenhandelsrecht (EU- und US- Exportkontrollrecht, Sanktionsrecht, EU- und US- Zollrecht, Export-Strafrecht, internationales Vertrags- und Vertriebsrecht) und im Stoffrecht. Die Kanzlei hat konsequent ihren Mandantenstamm ausgebaut, zu dem zahlreiche Exportunternehmen (von international tätigen KMU bis zu einigen wenigen DAX-Unternehmen, M-DAX Unternehmen und ca. 40 Weltmarktführern) gehören. Der Inhaber RA PD Dr. Harald Hohmann wird durch drei angestellte Anwälte (Björn Schmidt, German Blödorn, Brigitte Dönges), einen freien Mitarbeiter (RA Dr. Michael Beckers), einen Of Counsel und einige Kooperationspartner (v.a. in den USA, Japan und China) unterstützt.

Im vergangenen Jahr (Januar 2023 bis Februar 2024) wurden 104 Mandanten (davon 39 neue Mandanten) laufend beraten. Diese lassen sich wie folgt aufteilen:

  • 47 (45,2 %) Maschinen- und Anlagenbauer (inkl. Auto- und Metallverarbeitung),
  • 12 (11,5 %) Elektronik- und Optikhersteller,
  • 3 (2,9 %) Rüstungshersteller,
  • 3 (2,9 %) Lebensmittel-, Kosmetik- und Medizinprodukthersteller,
  • 13 (12,5 %) Händler,
  • 11 (10,9 %) Chemikalienhersteller (inkl. Petrochemie),
  • 15 (14,4 %) Dienstleister (IT-Hersteller, Logistiker, Banken/Makler/Versicherungen/ Consultants/Anwalts-Kanzleien, sowie sonstige).

Die Mandanten kommen zu 95 % aus Deutschland (v. a. Baden-Württemberg, Hessen, NRW und Bayern) und die restlichen 5 % aus Schweiz/Liechtenstein, mehreren EU-Ländern, USA, Japan, China, Israel und Mazedonien.

Der eindeutige Beratungs-Schwerpunkt liegt im Außenwirtschaftsrecht (Export- und Zollrecht sowie im Sanktions- und Embargorecht): Die Unternehmen wurden beraten zu Sanktionen/Embargos (v.a. Russland- und Iran- Embargo sowie Belarus, China u.a.), zu Sanktionslisten (EU und US), zum US-Exportrecht (EAR, OFAC-Regs und ITAR), EU-Exportrecht (Beratungen, Organisationsanweisungen, Audits, BAFA-Anträge), zum Rüstungsgüterrecht (EU und USA/ITAR, v.a. Abgrenzung Rüstungs- zum Dual-Use Gut), sowie zum Zollrecht (EU und USA: vor allem: Einreihungen, Präferenzen, Antidumping-Verfahren), zu Export- und Zollverstößen und zu sonstigen Fragen, wie: Technologietransfer (inkl. der Frage, ob Ausländer wie z.B. russische Staatsangehörige in Deutschland eingestellt werden können), Software-Prüfungen, Antiboykottrecht, Finanzierungen, vertragliche Gestaltungen.

Der zweite Schwerpunkt liegt im Stoffrecht (Biozid- und Chemikalienrecht) und sonstigen Wirtschaftsrecht, bei dem es vor allem um die Herstellung und Vermarktung von Chemikalien/Biozid-Produkten bzw. von Kosmetika geht. Diese Mandanten werden somit neben dem Außenhandelsrecht zum Chemikalienrecht (Umsetzung von REACH, CLP-VO, PIC VO), Biozidrecht, Kosmetik- und Produktsicherheitsrecht beraten. Aber auch hier Vertretung mehrerer Chemikalien-Hersteller und Kanzleien. Beim sonstigen Wirtschaftsrecht geht es vor allem um Handelsvertreter- und Vertragsrecht; hier Beratung eines Herstellers von Luxusuhren.