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Anwälte

Thomas Sambuc

Thomas Sambuc

Abteilung

IP, IT & Media

Position

Rechtsanwalt, Partner

Karriere

Thomas Sambuc wurde 1951 in Berlin geboren. Er studierte dort an der Freien Universität und anschließend an der Universität Tübingen. Promoviert wurde er an der Universität Konstanz, wo er Assistent bei den Professoren Friedrich Kübler und Hein Kötz war. Einem Praktikum bei der Kanzlei Goldsmith, Delvolvé et Associés in Paris folge 1978 ein Master-Studiengang an der Yale Law School, der 1979 mit dem Erwerb des LL.M.-Grades abgeschlossen wurde. Im selben Jahr wurde Thomas Sambuc Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

1980 trat er als Rechtsanwalt in die Traditionskanzlei Lichtenstein & Körner in Stuttgart ein. Der dort gepflegte Schwerpunkt auf Geistigem Eigentum und Wettbewerbsrecht mündete 1996 in sein vielfach u.a. vom BGH zitiertes Werk „Der UWG-Nachahmungsschutz“ (C.H.Beck). 2005  wurde Thomas Sambuc von der Universität Tübingen zum Honorarprofessor ernannt. In dieser Eigenschaft betreute er neben der Lehre als Doktorvater 10 Dissertationen. Er ist (nach langjähriger Leitung) Ehrenvorsitzender der Bezirksgruppe Südwest der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und Mitbearbeiter des UWG-Kommentars „Harte/Henning“ (C.H.Beck, 5. Aufl. 2021).

„Who´s Who Legal 2021“ bezeichnet ihn als „an authority on trademark law thanks to his decades of experience in the field“. Das Handelsblatt führt ihn 2021 und 2022 als einen der besten Anwälte Deutschlands im Gewerblichen Rechtsschutz und ernannte ihn 2019 zum „Anwalt des Jahres“ auf diesem Rechtsgebiet.

Nennungen