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Linklaters gilt als eine der führenden Adressen im Bereich der Streitbeilegung; Die Praxisleitung steht seit Februar 2024 unter der Leitung der in kartell-, Post-M&A – und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten versierten Julia Grothaus, wartet das Team mit tiefgreifender Expertise zu banken- und energierechtlichen Streitigkeiten auf – unter anderem im Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen Russland und ESG-Themen. Neben dem Schwerpunkt auf Streitigkeiten im Energiesektor ist Alexandros Chatzinerantzis ebenso bei bau-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten tätig. Produkthaftung und Kartellschadensersatzklagen, die zum Tätigkeitsschwerpunkt von Rupert Bellinghausen gehören, sowie auch wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und Sammelklagen, bilden weitere Schwerpunkte der Praxis, während das Team zuletzt ebenfalls eine Zunahme von Mandaten aus den Bereichen Automobil, Gesundheitswesen, Industrie und Technologie verzeichnen konnte. Counsel Anke Krause widmet sich Produkthaftungsverfahren, Post-M&A-Schiedsverfahren und vertragsrechtlichen Streitigkeiten, während Christian Schmitt auf nationale und internationale Prozessführung sowie alternative Streitbeilegung, insbesondere in Bezug auf bank- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten, spezialisiert ist. Hier ist auch Kerstin Wilhelm besonders versiert.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Die Beratung von Linklaters ist zielgerichtet und lösungsorientiert. Neben der hervorragenden juristischen Expertise verfügt die Praxis über sehr viel Erfahrung zur Verhandlungstaktik. Sie ist in der Lage, bei Bedarf kurzfristig erhebliche Ressourcen zu mobilisieren und/oder die Expertise zu ausländischen Rechtsordnungen einfließen zu lassen.'
  • 'Sehr gutes Team in angemessener Größe.'
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Highlight-Mandate

  • Verteidigung der Ersten Abwicklungsanstalt AöR (EAA) gegen den Versuch der Portigon AG, ihre Cum-/Ex-Steuerverbindlichkeiten von über €1 Milliarde auf die EAA abzuwälzen.
  • Beratung und Vertretung von EY in einem Massenverfahren wegen behaupteter Sorgfaltspflichtverletzungen einer deutschen Wirtschaftsprüfgesellschaft, die Mitglied im selben Wirtschaftsprüfernetzwerk ist.
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