GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBs wirtschaftsverwaltungsrechtliche Praxis steht unter der Leitung von Marc Schüffner, der neben hochschul- und glücksspielrechtlichen Kompetenzen vor allem durch Erfahrung im regulatorischen Gesundheitskontext besticht und zudem regelmäßig in Verwaltungs- und Verfassungsverfahren agiert. Sein Team berät zudem häufig zu Belangen des Kommunalabgaben- und Kommunalrechts sowie zu parteien- und haushaltsrechtlichen Sachverhalten und ist hierbei sowohl für private Wirtschaftsakteure als auch die öffentliche Hand tätig. Henning Wendt komplementiert die Praxis durch Expertise im Beihilfe- und Vergaberecht.
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
‘Das Team ist auch kurzfristig jederzeit verfügbar. Verpasste Anrufe werden unverzüglich zurückgerufen. Die Buchhaltung der Kanzlei arbeitet fristgerecht. Rechtlicher Rat erfolgt sehr fachgerecht. Den Empfehlungen der Kanzlei kann voll und ganz vertraut werden.’
‘Henning Wendt arbeitet hochpräzise an den jeweiligen Mandaten. Freundliches Auftreten und sehr umgänglich.’
Kernmandanten
- Bundesministerium für Gesundheit
- IRONMAN Germany GmbH
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Erzbistum Berlin
- Land Brandenburg (Landesamt für Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Gesundheit)
- Vulkan Energiewirtschaft Oderbrücke GmbH
- Technische Hochschule Wildau
- VOI Technology Germany GmbH
Highlight-Mandate
- Prozessvertretung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in mehreren Musterklagen vor den Landessozialgerichten um die Rückerstattung von an Kommunen gezahlter Bundesmittel für die Grundsicherung für Arbeitssuchende.
- Beratung und Prozessvertretung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Gesundheit des Lands Brandenburg bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den Arzneimittelgroßhändler Lunapharm Deutschland GmbH.
- Vertretung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in Musterverfassungsbeschwerdeverfahren eines Windenergieanlagenbetreibers gegen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V vor dem Landesverfassungsgericht M-V und dem Bundesverfassungsgericht.