Kapellmann und Partner zählt diverse Flughäfen, Energieversorger, Sportvereine und Industrieunternehmen zum Mandantenstamm und berät diese vor allem zur Förderfähigkeit sowie zur beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Strukturierung ihrer Infrastrukturprojekte. Auch aufseiten der öffentlichen Hand kommt die beihilferechtliche Expertise der Praxisgruppe zum Tragen: Praxisgruppenleiter Robin van der Hout berät vor allem zur beihilferechtskonformen Finanzierungsgestaltung, vertritt Mandanten jedoch ebenfalls in Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission. Auch der Kartellrechtsexperte Christian Wagner verfügt über prozessuale Kompetenzen und begleitet Mandanten unter anderem in Notifizierungsverfahren sowie bei Beihilfeanmeldungen.