Mit den beiden in der Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie an der Schnittstelle zum Aktienrecht und Public M&A erfahrenen Frank Regelin und Benedikt Gillessen an der Praxisgruppenleitung betreute Norton Rose Fulbright zuletzt Banken und Emittenten bei Delisting-Erwerbsangeboten, Kapitalerhöhungen, Börsengängen und hybriden Instrumenten. In Kooperation mit dem Büro in London verfügt man zudem über US-Wertpapierrechtskapazitäten.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Umfassende und übergreifende Beratung über verschiedene Themenfelder hinweg. Hohes Detailwissen und besondere Fähigkeit, vernetzt und zukunftsgerichtet zu beraten. Klares und strukturiertes Vorgehen in komplexen Prozessen.'
  • 'Dr. Benedikt Gillessen: Präzise und detailreiche Arbeitsweise, hohe Kundenorientierung, langfristiger Beratungsansatz, sehr gute Kommunikation.'
  • 'Wir schätzen das Auftreten und das einmalige Know-how in Bezug auf den Mittelstand und mittelständische Kapitalmarkttransaktionen.'

Kernmandanten

  • ATHOS KG
  • Deutsche Euroshop AG
  • DZ BANK Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
  • ERWE Immobilien AG
  • Futurum Bank AG
  • Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
  • Jefferies
  • Paragon GmbH & Co. KGaA
  • Quirin Privatbank
  • Unicredit Bank AG

Highlight-Mandate

  • Beratung des Vorstands und Aufsichtsrats der BAUER Aktiengesellschaft beim Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH und dem Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).
  • Beratung der ERWE Immobilien AG im Zusammenhang mit einer geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung um €12 Millionen. Die Transaktion stand im Kontext der laufenden Restrukturierung der Gesellschaft. Verschiedene Großaktionäre hatten die Kapitalerhöhung bereits mit Backstop-Vereinbarungen garantiert. Letztlich scheiterte die Transaktion an der mangelnden Zustimmung der Hauptversammlung zu einer Aktienzusammenlegung (der Aktienkurs war unter €1,00), die für die Kapitalmaßnahme erforderlich gewesen wäre und seitens der Backstop-Investoren auch verlangt worden war.

Anwält*innen

Praxisleitung

Frank Regelin; Benedikt Gillessen