Das Team von Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP berät vorwiegend Technologieunternehmen bei der Datenschutz-Compliance, der Prävention von bzw. Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle, der Einhaltung von Datenschutzvorschriften und bei Fragen rund um Lizenzierung. Durch die internationale Vernetzung ist man auch für grenzüberschreitende Mandate gut aufgestellt. Praxisgruppenleiter Christian Schröder ist neben der beratenden Mandatsarbeit auch in der Vertretung von Unternehmen vor Gericht und EU-Behörden tätig.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Die Praxis legt sehr großen Wert darauf, über aktuelle Entwicklungen in der Judikatur Bescheid zu wissen; die Beratung ist zielgenau und praxisnah; sie verstehen es sehr gut, auch komplexe Inhalte zu erfassen und zeigen großes Engagement auch unter Zeitdruck.'
  • 'Wir arbeiten nun schon mehrere Jahre mit Orrick im Bereich Datenschutz und Cybersecurity zusammen. Orrick zeichnet sich für uns zusätzlich zur Expertise im Datenschutz und IT-Recht durch das hervorragende Verständnis der Bedürfnisse und Herausforderungen einer globalen Organisation und die entsprechend praxisnahe und praktikable Beratung aus.'
  • 'Christian Schröder und sein Team gewährleisten für uns immer sehr zuverlässige, schnell erreichbare und fachlich hervorragende Resultate.'
  • 'Rechtlich exzellent, pragmatisch und lösungsorientiert. Extrem kurze Responsezeiten ohne Einbußen in Bezug auf die Qualität. Ein Team, mit dem die Zusammenarbeit auch aus menschlicher Sicht großen Spaß macht.'
  • 'Dr. Christian Schröder: Fachlich exzellent, super vernetzt, kreative Lösungsansätze.'
  • 'Ihr Verständnis von Technologie und Industrie sowie ihr ausgezeichnetes juristisches Wissen und ihre pragmatische Beratung verschaffen ihnen einen außergewöhnlichen Vorteil.'

Kernmandanten

  • Carnival Corporation
  • CA Immo
  • Flexera Software
  • NVIDIA

Anwält*innen

Führende Namen
Die stärksten Partner*innen ihres Praxisbereichs, die eine führende Rolle in signifikanten Mandaten einnehmen und weitreichende Anerkennung unter Wettbewerbern und Mandanten genießen.
Christian Schröder
Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP
Christian Schröder ist Leiter der europäischen Praxisgruppe Cyber- und Datenrecht und als Partner im Düsseldorfer Büro tätig. Er ist im Markt besonders für seine Datenschutzexpertise bekannt. Legal 500 Germany, Legal 500 EMEA und das Handelsblatt listen seine Praxis seit 2018 durchgehend als führend im Bereich Datenschutz. Auch im JUVE Handbuch wird er als oft empfohlener Anwalt gelistet. Christian Schröder berät mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne im Datenschutzrecht, Cyber, IP und zu den zahlreichen neuen EU-Vorgaben für den Umgang mit Daten sowie der künstlichen Intelligenz. Als Gründungsmitglied von Orrick’s weltweiter Cyber, Privacy and Data Innovation Practice liegt ein besonderer Schwerpunkt in der strategischen Beratung rund um die Nutzung von Daten, wie z.B. DSGVO und internationaler Datenschutzcompliance, der datenschutzrechtlichen Bewertung von Datenerhebungen im Bereich Connected Cars, Digital Services im Immobilienrecht, dem Erstellen von Risikobewertungen, Beratung bei der Implementierung neuer Datenbanken und Software, insbesondere bei Cloud-Lösungen. Christian Schröder berät aber auch bei Cyber Breaches und vertritt Unternehmen in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren mit Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus vertritt Christian zahlreiche namhafte Mandanten vor Gericht bei IT- und datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen. Christian Schröder ist Autor zahlreicher Monografien, Aufsätze und Blogartikel, zumeist zum Thema Datenschutz. Er ist Mitautor des Standardwerks zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kühling/Buchner: DS-GVO, welches 2024 bereits in der vierten Auflage erschienen ist. Christian Schröder hat im Kühling/Buchner das Kapitel V zu internationalen Datenübermittlungen kommentiert. Zudem ist er Mitautor des Forgó/Helfrich/Schneider: Betrieblicher Datenschutz, welches 2019 in seiner dritten Auflage erschienen ist. Im Handbuch für Betrieblichen Datenschutz hat Christian Schröder die Kapitel zu Datenschutz, Whistleblowing und Compliance sowie zum Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen geschrieben. Regelmäßig veröffentlicht er Beiträge in Deutschlands führender Zeitschrift für Datenschutz (ZD). In seiner mit dem DAFTA Wissenschaftspreis 2007 prämierten Dissertation hat sich Christian Schröder mit der Verbindlichkeit von Privacy Policies und Binding Corporate Rules nach deutschem und US-amerikanischem Recht befasst.

Praxisleitung

Die Anwält*innen, die ihre Teams leiten.

Christian Schröder

Weitere Kernanwält*innen

Yumiko Olsen