Lexton Rechtsanwälte verfügt über eine besondere Spezialisierung auf die Beratung im Gesundheitssektor sowie dem Social Media-Bereich mit einem Fokus auf die Schnittstelle zum Arbeitsrecht, was in der Beratung zu Mitarbeiter- und Kundendaten zum Tragen kommt. Kevin Max von Holleben leitet das Team und zählt datenrechliche Kenntnisse zur Betreuung zu Datenflüssen in EU und Drittstaaten zu seinen Kernkompetenzen.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • ‘Was mir bei Lexton besonders gefällt, ist die einzigartige Mischung aus Fachkenntnis und Verständnis für unseren unternehmerischen Alltag. Die Art wie juristische Herausforderungen erklärt werden, sodass wir Prozesse direkt in unserem Arbeitsalltag implementieren können, ist herausragend.’

  • ‘Als Mandant sind wir sehr beeindruckt von der schnellen Rückmeldung und auch der sehr schnellen Bearbeitung unserer Anliegen, die meist sehr spontan und mit hohem Zeitdruck an die Kanzlei herangetragen werden.’

  • ‘Wir schätzen an der Arbeit von Kevin von Holleben vor allem seinen tiefen Sachverstand, seine pragmatische Herangehensweise und auch die Fähigkeit, selbst die komplexen Datenschutzthemen so zu erklären, dass wir es als Laien verstehen. Das haben wir bei anderen Datenschutzexperten schon ganz anders erlebt!’

Kernmandanten

  • ARC GmbH & Co. KG
  • Basis Technologies Germany GmbH
  • Global Protect Sicherheitsdienste GmbH
  • QAD Europe GmbH
  • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • Codeflow GmbH
  • Kleinanzeigen.de GmbH
  • Pares-IT GmbH & Co. KG
  • Scope SE & Co. KGaA
  • Stadler Deutschland GmbH
  • Torben, Lucie und die gelbe Gefahr GmbH (TLGG GmbH)
  • Trockland Management GmbH
  • Universal Music Entertainment GmbH
  • v. Rundstedt & Partner GmbH
  • The unbelievable Machine Company GmbH
  • Dreifive AG (TX Group)
  • Berlin Food Week GmbH
  • emtec solutions GmbH
  • Röchling SE Co. KG
  • Cosmo Consult Grupper
  • Configit A/S
  • Lemonfrog AG

Highlight-Mandate

  • Beratung von Universal Music Entertainment GmbH zur Behandlung von Mitarbeiterdaten und Kundendaten im globalen Konzernverbund; Beratung bei der Umsetzung des Urteils des EuGH (Schrems II) im Konzern, insbesondere USA.
  • Beratung von TLGG Agency GmbH im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Tools und deren datenschutzrechtlicher Bewertung bei Einsatz für die Kunden der Agentur.
  • Beratung von Cosmo Consult Group zur Digitalisierung des B2B Geschäfts einschließlich Datenschutz.

Praxisleitung

Die Anwält*innen, die ihre Teams leiten.

Kevin Max von Holleben

Weitere Kernanwält*innen

Tilmann Lührig