BLOMSTEIN Rechtsanwälte beeindruckt mit einer facettenreichen Abdeckung des Außenwirtschaftsrechts: So betreut das stetig wachsende Team internationale Unternehmen im Rahmen von europäischen Markteintritten, FDI-Anmeldungen und weiteren investitionskontrollrechtlichen Belangen, berät zu sanktionsrechtlichen Sachverhalten derzeit häufig mit Russlandbezügen und ist des Weiteren auch im Bereich der Exportkontrolle versiert; hier standen zuletzt besonders Ausfuhrbeschränkungen für Software und Technologie sowie grenzüberschreitende Fälle mit US-Bezug im Vordergrund. Sehr aktiv ist die Praxis zudem auf prozessualer Ebene für Schwergewichte aus Energie, Finanz und Industrie in zoll-, energie- und stromsteuerrechtlichen Streitverfahren. Roland Stein fokussiert sich auf Exportkontroll-, Sanktions- und WTO-Recht sowie die Investitionskontrolle, Pascal Friton berät regelmäßig zum europäischen Sanktionsregime, der deutschen Investitionskontrolle sowie zum Anti-Boykottrecht und Florian Wolf hat Schwerpunkte in Exportkontrolle, Trade-Compliance und ESG, wobei letzteres einen klaren Wachstumsbereich auch in der außenwirtschaftsrechtlichen Beratung der Kanzlei darstellt. Leonard von Rummel (Investitionskontrolle, Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sowie Exportkontrolle) und Christopher Wolters (Rüstungsbeschaffung und Exportkontrolle) wurden im Januar 2024 zu Counsel ernannt und Associate Laura Louca ist äußerst visibel in außenwirtschaftsrechtlichen Compliance-Mandaten.
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
‘Sehr versiert im Außenwirtschaftsrecht; pragmatische Beratung auf höchstem Niveau.’
‘Roland Stein: Sehr erfahrener Partner im Außenwirtschaftsrecht.’
Kernmandanten
- ADM
- Apellis International
Highlight-Mandate
- Beratung von Ashurst und ihrem Mandanten dem Australischen Verteidigungsministerium zu Fragen des deutschen Exportkontrollrechts.
- Vertretung von RWE in einem richtungsweisenden Klageverfahren zur Reichweite einer Steuerbefreiung des zur Stromerzeugung verwendeten Stroms im Tagebau und in Kraftwerken vor dem FG Düsseldorf, EuGH und BFH.