Friedrich Graf von Westphalen & Partner sticht mit besonderer Erfahrung im Apothekensegment hervor, zuletzt wurde insofern unter anderem zur Umsetzung von Allgemeinverfügungen der BAuA, Gesetzgebundsvorhaben zur Lockerung apothekenrechtlicher Vorschriften sowie zu Verfahren gegen aus- und inländische Plattformen, die Arzneimittelvertrieb verknüpft mit der Ausstellung von Verschreibungen vertreiben, beraten. Attraktiv für Mandanten, zu welchen Krankenhäuser, pharmazeutische Großhändler und Medizinproduktehersteller zählen, ist weiterhin die Kompetenz der Kanzlei an der Schnittstelle von Regulatorik, Handels- und Gesellschaftsrecht. Einen signifikanten Zuwachs verzeichnete das Team zuletzt im Bereich Compliance, welcher auch zu den Spezialgebieten der beiden Gruppenleiter Morton Douglas und Jan Henning Martens zählt.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • ‘Vor allem die Fachkompetenz im Bereich Medizinprodukte zeichnet die Kanzlei aus. Gute Organisation, zeitnahe Antworten. Rundum eine gute Erfahrung.’

  • ‘Ich arbeite mit Meike Kapp-Schwoerer seit mehreren Jahren sehr gut zusammen und erhalte juristisch kompetente Antworten, die verlässlich sind.'

  • ‘Das Team gehört zu den wenigen Kanzleien, die die komplexen Sachverhalte im Bereich Arbeitsrecht im Krankenhaus ganzheitlich beherrscht.’

  • ‘Sabine Schröter ist in der Lage, Mandanten, Betriebsräte und Führungskräfte auf Change-Prozesse vorzubereiten und zu begleiten, so dass Betroffene zu Beteiligten werden.’

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Praxisleitung

Die Anwält*innen, die ihre Teams leiten.

Jan Henning Martens, Morton Douglas

Weitere Kernanwält*innen

Hendrik Thies, Sabine Schröter, Meike Kapp-Schwoerer