Unter der Leitung von Timo Kieser, Christina Koppe-Zagouras und Katharina Köbler agiert Oppenländer Rechtsanwältes Team schwerpunktmäßig in den Bereichen Pharma, Apotheken und Medizinprodukte, was neben regulatorischen Fragestellungen und behördlichen Verfahren oftmals wettbewerbs-, heilmittelwerbe- und vertriebsrechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Vermarktung einschließt. Jüngst legte man hierbei den Schwerpunkt auf Mandate rund um die Digitalisierung im Gesundheitsbereich sowie auf regulatorische Fragestellungen in Bezug auf Cannabis. Im Apothekenbereich ist man außerdem in der Begleitung behördlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen versiert.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Dr. Katharina Köbler: Sehr schnelle Reaktionszeiten, praxisgerechte Lösungsvorschläge, extreme Klarheit auch bei komplexen Themen, äußert verständliche Vermittlung der Themen, kann sich hervorragend auf das Notwendige fokussieren und beschränken.'

Kernmandanten

  • GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG
  • WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co. KG
  • Optica
  • PHAGRO Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V.
  • Reckitt Benckiser Deutschland GmbH
  • Accord Healthcare GmbH
  • Accord Healthcare Ltd. (UK)
  • Accord Healthcare Ltd.
  • Accord Healthcare S.L.U.
  • Andreas Hettich GmbH & Co. KG
  • Herbert Waldmann GmbH & Co. KG
  • Biologische Heilmittel Heel GmbH
  • Metronomia Holding UGHMD Services GmbH
  • Intas Third Party Sales 2005 S.L.U. (INTAS B2B)
  • Dr. Falk Pharma GmbH
  • Bioloving Germany Biotech GmbH & Co. KG
  • Vapotherm Inc.IFA GmbH
  • KLINGEL medical metal GmbH

Highlight-Mandate

  • Laufende Beratung der Accord HealthCare Ltd. und Accord Healthcare GmbH zu allen vergabe-, kartell- und arzneimittelrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Rabattvertragsausschreibungen aller großer Krankenkassen.
  • Arzneimittel- und heilmittelrechtliche Beratung der GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG; jüngst Betreuung bei einer streitigen Auseinandersetzungen mit Mitkonkurrenten unter anderem im Hinblick auf OTC-Präparate.
  • Betreuung der IFA GmbH bei der vergabe- und sozialversicherungsrechtlichen Stellungnahme zur Berechnung von Herstellerabschlägen nach § 131 Abs. 4 SGB V. Die Stellungnahme betrifft Fragen im Bereich der Auftragsvergaben im Sozialversicherungs- und Gesundheitsbereich sowie das Zusammenspiel von Verbändevereinbarungen und gesetzlichen Regelungen.

Praxisleitung

Die Anwält*innen, die ihre Teams leiten.

Timo Kieser, Katharina Köbler, Christina Koppe-Zagouras