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Anwälte

Martin Soppe

Martin Soppe

Abteilung

Gewerblicher Rechtsschutz

Position

Dr. Martin Soppe berät Unternehmen in urheber- und medienrechtlichen Fragen, im Lizenz- und Werberecht und bei der fortschreitenden Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle.

Er ist spezialisiert auf Urheber- und Lizenzvertragsrecht im Medienbereich; besondere Expertise hat er zudem im klassischen Medienrecht, im Pressevertriebsrecht und allen verbundenen Rechtsfragen. Er ist seit vielen Jahren mit den Vertragsbeziehungen zu Media- und Werbeagenturen sowie wettbewerbsrechtlichen Fragen in der Anzeigen- und Werbevermarktung vertraut. Auch verfügt er über besondere Erfahrung in Compliance-Fragen im Medienbereich.

Karriere

Martin Soppe war gut vierzehn Jahre inhouse bei Gruner + Jahr tätig, davon neun Jahre als Leiter der Verlagsrechtsabteilung. Während dieser Tätigkeit war er mit allen in einem internationalen Medienunternehmen anfallenden Rechtsfragen befasst.

Seit seinem Beitritt zu Osborne Clarke berät und vertritt Martin Soppe zahlreiche Unternehmen aller Größenordnungen insbesondere in Fragen des Medienwirtschaftsrechts im weitesten Sinne, im Recht der Werbevermarktung und im Äußerungsrecht.Martin Soppe studierte Jura in Hannover und Genf. Er absolvierte sein Referendariat in Hamburg und New York und war promotionsbegleitend als Assistent am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht tätig. Später nahm er an Executive-Education-Programmen des INSEAD und der Harvard Business School teil.

Martin Soppe ist Vizepräsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Vorsitzender des Fachausschusses für Urheber- und Medienrecht. Zudem ist er Mitglied des Rechtsausschusses des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare, Teilnehmer des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit und publiziert regelmäßig zu branchenspezifischen Themen.

Nennungen