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Anwälte

Timo Karsten

Timo Karsten

Abteilung

Arbeitsrecht

Position

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Dr. Timo Karsten nationale und internationale Unternehmen im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.

Ein Schwerpunkt ist die arbeitsrechtliche Planung und Umsetzung von 1st und 2nd Generation Outsourcing-Projekten sowie von Restrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen. Dabei vertritt er die Unternehmensinteressen auch gegenüber Betriebsräten und Sozialpartnern.

Zudem berät Timo Karsten zum Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen, zur Gestaltung und Übertragung betrieblicher Altersversorgung, zu leistungsorientierter Vergütung und zu alternativen Maßnahmen der Personalkostenreduzierung. Für Start-Up– und junge Unternehmen berät er die Geschäftsführung zu sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen.

Timo Karsten unterstützt indische Konzernunternehmen bei ihren Akquisitionen in Deutschland sowie der anschließenden arbeitsrechtlichen Integration der deutschen Betriebe und hat Modelle für die internationale Entsendung von Fach- und Führungskräften entwickelt.

Aufgrund seiner guten Verbindungen nach Nordeuropa betreut er zudem Mandanten aus Finnland und Skandinavien bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland und in Fragen grenzüberschreitenden Rechts.

Timo Karsten hat zu schuldrechtlichen Tarifverträgen und außertariflichen Sozialpartnervereinbarungen promoviert. Er ist seit 2000 als Anwalt zugelassen und war bereits in renommierten Wirtschaftskanzleien tätig, bevor er 2005 das Team von Osborne Clarke verstärkte. Im Rahmen eines Secondments arbeitete er auch für eine der führenden finnischen Wirtschaftskanzleien.

Karriere

Timo Karsten veröffentlicht und ist regelmäßig Referent bei internationalen Seminarveranstaltungen u. a. zu den Themen Outsourcing und Post-Merger Integration. Er ist Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius im Arbeitsrecht. Das JUVE-Handbuch 2012 empfiehlt ihn für internationale Fragestellungen (Entsendung, Outsourcing).