Anwälte

Georg Freiherr von und zu Franckenstein

Georg Freiherr von und zu Franckenstein

FPS, Germany

Abteilung

Immobilien- und BaurechtÖffentliches RechtHealth Care 

Position

Partner Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Karriere

Georg von Franckenstein ist seit 1996 auf dem Gebiet des Grundstücks- und Verwaltungsrechts, insbesondere in der Beratung von klassischen Immobilieninvestitionen (Entwicklung, Kauf, Miete etc.) sowie im Bereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts und des Umweltrechts tätig.

Er berät Mandanten in allen Bereichen rund um die Immobilie, vor allem bei immobilienrechtlichen Transaktionen und bei der Projektentwicklung, einschließlich planungs-, baugenehmigungs- und bauaufsichtsrechtlicher Verfahren. Über umfangreiche Erfahrungen verfügt er bei den speziellen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung, den Erwerb und den Betrieb von Health Care Grundstücken.

Mitgliedschaften

Deutsch-australisch-pazifische Juristenvereinigung

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Passau (1988 bis 1992) Erstes juristisches Staatsexamen in Passau (1993) Zweites juristisches Staatsexamen in München (1995) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (1996) Rechtsanwalt der Anwaltssozietät BOESEBECK DROSTE in Frankfurt am Main (1996 bis 1998) und München (1999) Promotion durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Passau (1998) Rechtsanwalt/Partner der Anwaltssozietät Baker & McKenzie in Frankfurt am Main seit 1999/2002 Ernennung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (2000) Master of Law (LL.M./UTS) an der University of Technology in Sydney (2001) Rechtsanwalt und Partner der Anwaltssozietät FPS in Frankfurt am Main seit 2007