Anwälte

Volker Serth

Volker Serth

FPS, Germany

Abteilung

Arbeitsrecht

Position

Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht

Karriere

Herr Rechtsanwalt Serth ist seit 1991 Rechtsanwalt und seit dem Jahr 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei FPS und hat umfassende Erfahrungen bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von national wie auch international tätigen Mandanten im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er berät Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Einführung und Änderung von Entgeltsystemen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus gehört zum Tätigkeitsbereich von Herrn Rechtsanwalt Serth die (vorbereitende) Prüfung und Vertretung in Kündigungsfällen. Gleiches gilt für sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen.

Im kollektiven Arbeitsrecht umfasst das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Serth das Gestalten / Aushandeln von Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten zu allen mitbestimmungsrelevanten Themen, insbesondere Interessenausgleiche und Sozialpläne im Zusammenhang mit Sanierungs-, Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen (Ausgliederung von Betriebsteilen, Betriebsübergänge, Betriebsteilstilllegungen) sowie dem Verhandeln von Arbeitsordnung, Entgeltsystemen einschließlich deren Umgestaltung. Der weitere Tätigkeitsbereich im kollektiven Arbeitsrecht umfasst die Beratung im Umgang mit Betriebsräten, Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren sowie das Aushandeln tarifvertraglicher Regelungen im Rahmen von Firmentarifverträgen.

Auch arbeitsrechtliche due-diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen bzw. -beteiligungen (M&A) werden von Herrn Rechtsanwalt Serth durchgeführt.

Ausbildung

Universität Frankfurt am Main, 1991 Zulassung als Rechtsanwalt, 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht