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Anwälte

Marcus Blankenheim

Marcus Blankenheim

Abteilung

ProzessführungBank- und KapitalmarktrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

Position

Dr. Marcus Blankenheim berät im Bank- und Kapitalmarktrecht. Er vertritt Banken und Finanzdienstleister, unter anderem bei der Abwehr von Klagen auf dem Gebiet der Anlageberatungs- und Prospekthaftung.

Ferner berät Dr. Blankenheim Unternehmen im allgemeinen Wirtschaftsrecht, etwa dem Vertriebsrecht, dem Transportrecht, dem Immobilienrecht oder in Fragen der Produkthaftung. Auch hier liegt der Fokus der Tätigkeit in der Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Karriere

Rechtsanwalt und Partner bei Waldeck Rechtsanwälte (2008/2013), berufstätig seit 2004

Ausbildung

Universitäten: Würzburg, Mainz, Assessor (2004), Dr. jur. (2004), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (2010)

Nennungen